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- Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Es gibt derzeit 23 verschiedene Fachanwaltschaften. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurden per 1. Januar 2014 in Deutschland 49.069 Fachanwaltsbezeichnungen verliehen. Bereinigt man diese Zahl um die Fachanwälte mit zwei oder drei Titeln, so zeigt sich, dass es 40.621 Fachanwälte in Deutschland gibt, das sind 24,97 % aller Rechtsanwälte per 1. Januar 2014. Eine Studie des Soldan Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltsbezeichnung. (de)
- Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Es gibt derzeit 23 verschiedene Fachanwaltschaften. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurden per 1. Januar 2014 in Deutschland 49.069 Fachanwaltsbezeichnungen verliehen. Bereinigt man diese Zahl um die Fachanwälte mit zwei oder drei Titeln, so zeigt sich, dass es 40.621 Fachanwälte in Deutschland gibt, das sind 24,97 % aller Rechtsanwälte per 1. Januar 2014. Eine Studie des Soldan Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltsbezeichnung. (de)
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- Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 7. November 2005
- Pressemitteilung der BRAK zur Einführung der Fachanwaltschaft für Agrarrecht
- Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 3. April 2006
- Pressemitteilung der BRAK zur Einführung der Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Pressemitteilung der BRAK zur Einführung der Fachanwaltschaft für Migrationsrecht
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- Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Eine Studie des Soldan Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltsbezeichnung. (de)
- Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Eine Studie des Soldan Instituts zeigt, dass Fachanwälte im Durchschnitt um vierzehn Euro höhere Stundensätze berechnen als Kollegen ohne Fachanwaltsbezeichnung. (de)
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- Fachanwalt (Deutschland) (de)
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