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- Die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) setzt die Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach Neufassung der erheblich geänderten Europäischen ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG in deutsches Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller
* die Geräte und Schutzsysteme mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* eine Konformitätserklärung ausstellt,
* die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat. Diese Verordnung gründet auf § 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). (de)
- Die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) setzt die Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach Neufassung der erheblich geänderten Europäischen ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG in deutsches Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller
* die Geräte und Schutzsysteme mit der CE-Kennzeichnung versieht,
* eine Konformitätserklärung ausstellt,
* die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat. Diese Verordnung gründet auf § 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). (de)
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- Elfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
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- Bundesrepublik Deutschland
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- Explosionsschutzprodukteverordnung
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- Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
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- Die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) setzt die Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach Neufassung der erheblich geänderten Europäischen ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG in deutsches Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller (de)
- Die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) setzt die Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach Neufassung der erheblich geänderten Europäischen ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG in deutsches Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller (de)
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- Explosionsschutzprodukteverordnung (de)
- Explosionsschutzprodukteverordnung (de)
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