Ex post (lat. „aus danach“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet die Beurteilung aus nachträglicher Sicht. Dem Betrachter sind hier auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (Volksmund: Hinterher ist man immer schlauer.) Die Beurteilung ex post bildet den Gegensatz zur Beurteilung ex ante.

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  • Ex post (lat. „aus danach“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet die Beurteilung aus nachträglicher Sicht. Dem Betrachter sind hier auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (Volksmund: Hinterher ist man immer schlauer.) Die Beurteilung ex post bildet den Gegensatz zur Beurteilung ex ante. (de)
  • Ex post (lat. „aus danach“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet die Beurteilung aus nachträglicher Sicht. Dem Betrachter sind hier auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (Volksmund: Hinterher ist man immer schlauer.) Die Beurteilung ex post bildet den Gegensatz zur Beurteilung ex ante. (de)
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  • Ex post (lat. „aus danach“) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet die Beurteilung aus nachträglicher Sicht. Dem Betrachter sind hier auch später ablaufende Vorgänge bekannt, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. (Volksmund: Hinterher ist man immer schlauer.) Die Beurteilung ex post bildet den Gegensatz zur Beurteilung ex ante. (de)
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  • Ex post (de)
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