Ex nunc (lat. „ab jetzt, von nun an“) ist die lateinische Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung und wird auch heute noch als terminus technicus in der juristischen Terminologie verwendet. In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc. Das Gegenteil wird mit ex tunc bezeichnet.

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  • Ex nunc (lat. „ab jetzt, von nun an“) ist die lateinische Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung und wird auch heute noch als terminus technicus in der juristischen Terminologie verwendet. In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc. Das Gegenteil wird mit ex tunc bezeichnet. (de)
  • Ex nunc (lat. „ab jetzt, von nun an“) ist die lateinische Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung und wird auch heute noch als terminus technicus in der juristischen Terminologie verwendet. In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc. Das Gegenteil wird mit ex tunc bezeichnet. (de)
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  • Ex nunc (de)
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