Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen. In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel § 823 ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2 BGB).

Property Value
dbo:abstract
  • Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen. In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel § 823 ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2 BGB). Die gebräuchlichste Verwendung steht allerdings im Zusammenhang mit der Erfüllungsersatzfunktion des vertraglichen Schadenersatzanspruchs. Im Englischen hat sich auch die "action ex contractu" als "vertragliche Schadenersatzklage" etabliert. (de)
  • Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen. In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel § 823 ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2 BGB). Die gebräuchlichste Verwendung steht allerdings im Zusammenhang mit der Erfüllungsersatzfunktion des vertraglichen Schadenersatzanspruchs. Im Englischen hat sich auch die "action ex contractu" als "vertragliche Schadenersatzklage" etabliert. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 4521390 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 132298559 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen. In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel § 823 ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2 BGB). (de)
  • Ex contractu (deutsch: aus Vertrag, vertraglich von lat. contractus, Vertrag) bezeichnet Ansprüche, die auf vertraglicher Grundlage beruhen. In Abgrenzung zu ex contractu stehen dogmatisch die deliktischen Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (zum Beispiel § 823 ff. BGB) oder die lediglich vertragsähnlichen Ansprüche etwa aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) beziehungsweise aus culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 § 241 Abs. 2 BGB). (de)
rdfs:label
  • Ex contractu (de)
  • Ex contractu (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of