Die Eventualmaxime (auch Häufungs- oder Konzentrationsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind. Diese Präklusionsvorschrift soll das Verfahren beschleunigen und auf das Wesentliche konzentrieren.

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  • Die Eventualmaxime (auch Häufungs- oder Konzentrationsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind. Diese Präklusionsvorschrift soll das Verfahren beschleunigen und auf das Wesentliche konzentrieren. Die Eventualmaxime zieht es nach sich, dass Vorbringen eventualiter formuliert und Beweismittel auch für den subsidiären Fall eingereicht werden müssen. Wird vor Gericht beispielsweise eine Schuld des Beklagten bestritten und existiert gleichzeitig eine Gegenforderung, so sind gleichzeitig der Nichtbestand der Forderung und eventualiter die Verrechnung (unter Einreichung der Belege der Gegenforderung von anfang an) geltend zu machen. (de)
  • Die Eventualmaxime (auch Häufungs- oder Konzentrationsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind. Diese Präklusionsvorschrift soll das Verfahren beschleunigen und auf das Wesentliche konzentrieren. Die Eventualmaxime zieht es nach sich, dass Vorbringen eventualiter formuliert und Beweismittel auch für den subsidiären Fall eingereicht werden müssen. Wird vor Gericht beispielsweise eine Schuld des Beklagten bestritten und existiert gleichzeitig eine Gegenforderung, so sind gleichzeitig der Nichtbestand der Forderung und eventualiter die Verrechnung (unter Einreichung der Belege der Gegenforderung von anfang an) geltend zu machen. (de)
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  • Die Eventualmaxime (auch Häufungs- oder Konzentrationsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind. Diese Präklusionsvorschrift soll das Verfahren beschleunigen und auf das Wesentliche konzentrieren. (de)
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  • Eventualmaxime (de)
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