Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird.

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  • Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird. (de)
  • Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird. (de)
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  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (de)
  • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (de)
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