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- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist ein Nebenorgan der Europäischen Union. In ihm sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen (etwa Landwirte und Verbraucher) vertreten. Im politischen System der EU soll er die „organisierte Bürgergesellschaft“ repräsentieren und dient zusammen mit dem Ausschuss der Regionen als beratende Institution. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in Art. 300 bis Art. 304 AEU-Vertrag geregelt. Er wurde 1957 durch die Römischen Verträge eingesetzt. Sitz des EWSA ist Brüssel. (de)
- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist ein Nebenorgan der Europäischen Union. In ihm sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen (etwa Landwirte und Verbraucher) vertreten. Im politischen System der EU soll er die „organisierte Bürgergesellschaft“ repräsentieren und dient zusammen mit dem Ausschuss der Regionen als beratende Institution. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in Art. 300 bis Art. 304 AEU-Vertrag geregelt. Er wurde 1957 durch die Römischen Verträge eingesetzt. Sitz des EWSA ist Brüssel. (de)
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- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist ein Nebenorgan der Europäischen Union. In ihm sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen (etwa Landwirte und Verbraucher) vertreten. Im politischen System der EU soll er die „organisierte Bürgergesellschaft“ repräsentieren und dient zusammen mit dem Ausschuss der Regionen als beratende Institution. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in Art. 300 bis Art. 304 AEU-Vertrag geregelt. Er wurde 1957 durch die Römischen Verträge eingesetzt. Sitz des EWSA ist Brüssel. (de)
- Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA oder auch nur WSA) ist ein Nebenorgan der Europäischen Union. In ihm sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen (etwa Landwirte und Verbraucher) vertreten. Im politischen System der EU soll er die „organisierte Bürgergesellschaft“ repräsentieren und dient zusammen mit dem Ausschuss der Regionen als beratende Institution. Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben des EWSA sind in Art. 300 bis Art. 304 AEU-Vertrag geregelt. Er wurde 1957 durch die Römischen Verträge eingesetzt. Sitz des EWSA ist Brüssel. (de)
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- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (de)
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (de)
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