Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU, im englischen EMU für Economic and Monetary Union (hier steht das E für „Economic“, nicht „European“)), wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU, im englischen EMU für Economic and Monetary Union (hier steht das E für „Economic“, nicht „European“)), wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität. Die 28 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 2015 19 der 28 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern. Diese 19 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen neun EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Die drei EU-Staaten Dänemark, Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die neun EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 19 Staaten der Eurozone. (de)
  • Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU, im englischen EMU für Economic and Monetary Union (hier steht das E für „Economic“, nicht „European“)), wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität. Die 28 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 2015 19 der 28 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern. Diese 19 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen neun EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Die drei EU-Staaten Dänemark, Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die neun EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 19 Staaten der Eurozone. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 7506557-5
dbo:isbn
  • 3-428-09655-X
  • 3-506-73391-5
  • 3-8282-0286-1
  • 3-89518-382-2
  • 978-3-643-12492-0
dbo:originalTitle
  • Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie, Praxis (de)
  • Volkswirtschaftlicher Kurzkommentar: Vertragliche Grundlagen der Europäischen Währungsunion (de)
  • Europäische Währungsintegration. Von der Zahlungsunion zur Währungsunion (de)
  • Europa auf dem Weg in die Transferunion? Bankenrettung & Staatenrettung & Eurorettung und kein Ende – Eine Bestandaufnahme aus ökonomischer und rechtlicher Sicht (de)
  • Die Europäische Währungsunion: Probleme und Perspektiven (de)
  • Europäische Geldpolitik. Theorie, Empirie, Praxis (de)
  • Volkswirtschaftlicher Kurzkommentar: Vertragliche Grundlagen der Europäischen Währungsunion (de)
  • Europäische Währungsintegration. Von der Zahlungsunion zur Währungsunion (de)
  • Europa auf dem Weg in die Transferunion? Bankenrettung & Staatenrettung & Eurorettung und kein Ende – Eine Bestandaufnahme aus ökonomischer und rechtlicher Sicht (de)
  • Die Europäische Währungsunion: Probleme und Perspektiven (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 143632 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156017529 (xsd:integer)
prop-de:auflage
  • 4 (xsd:integer)
prop-de:autor
  • Claus Köhler
  • Egon Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Franz Seitz
  • Ralph Edgar Berens
  • Werner Polster
  • Wolfgang J. Mückl
  • iconomix
prop-de:datum
  • 1999 (xsd:integer)
  • 2000 (xsd:integer)
  • 2002 (xsd:integer)
  • 2004 (xsd:integer)
  • 2014 (xsd:integer)
prop-de:kommentar
  • Diss.
  • Lernbaustein zur Europäischen Währungsunion
  • UTB, Bd. 8285, ISBN 3-8252-8285-6
  • Tagungsband der Sektion für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Görres-Gesellschaft
prop-de:ort
  • Berlin
  • Marburg
  • Paderborn
  • Stuttgart
prop-de:sprache
  • de
prop-de:titel
  • Europäische Währungsunion
prop-de:typ
  • k
prop-de:url
prop-de:zugriff
  • 2013-01-28 (xsd:date)
dc:publisher
  • Duncker & Humblot
  • Lit
  • Lucius & Lucius
  • Metropolis
  • Schöningh
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU, im englischen EMU für Economic and Monetary Union (hier steht das E für „Economic“, nicht „European“)), wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität. (de)
  • Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU, inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU, im englischen EMU für Economic and Monetary Union (hier steht das E für „Economic“, nicht „European“)), wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität. (de)
rdfs:label
  • Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (de)
  • Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:currency of
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of