Die Europäische Krankenversicherung (EUKV) ist eine europaweit einheitliche Form der Krankenversicherung. Sie gilt rechtlich als vollwertige private Krankenversicherung, da sie mit ihren für Deutsche bestimmten Tarifen die in § 193 Abs. 3 VVG geforderte Mindestbedingungen erfüllt.

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  • Die Europäische Krankenversicherung (EUKV) ist eine europaweit einheitliche Form der Krankenversicherung. Sie gilt rechtlich als vollwertige private Krankenversicherung, da sie mit ihren für Deutsche bestimmten Tarifen die in § 193 Abs. 3 VVG geforderte Mindestbedingungen erfüllt. (de)
  • Die Europäische Krankenversicherung (EUKV) ist eine europaweit einheitliche Form der Krankenversicherung. Sie gilt rechtlich als vollwertige private Krankenversicherung, da sie mit ihren für Deutsche bestimmten Tarifen die in § 193 Abs. 3 VVG geforderte Mindestbedingungen erfüllt. (de)
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  • Die Europäische Krankenversicherung (EUKV) ist eine europaweit einheitliche Form der Krankenversicherung. Sie gilt rechtlich als vollwertige private Krankenversicherung, da sie mit ihren für Deutsche bestimmten Tarifen die in § 193 Abs. 3 VVG geforderte Mindestbedingungen erfüllt. (de)
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  • Europäische Krankenversicherung (de)
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