Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz offiziell EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen. Eine besondere Neuheit war die Gründung einer Hohen Behörde, die im Bereich der Montanindustrie, also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen für alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste supranationale Organisation überhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: „überstaatlicher“ Charakter) ausdrücklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwähnt.

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  • Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz offiziell EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen. Eine besondere Neuheit war die Gründung einer Hohen Behörde, die im Bereich der Montanindustrie, also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen für alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste supranationale Organisation überhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: „überstaatlicher“ Charakter) ausdrücklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwähnt. Die Gründerstaaten des EGKS-Vertrages waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der EGKS-Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlängert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem EG-Vertrag, seit 2009 dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, zugerechnet. (de)
  • Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz offiziell EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen. Eine besondere Neuheit war die Gründung einer Hohen Behörde, die im Bereich der Montanindustrie, also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen für alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste supranationale Organisation überhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: „überstaatlicher“ Charakter) ausdrücklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwähnt. Die Gründerstaaten des EGKS-Vertrages waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der EGKS-Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlängert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem EG-Vertrag, seit 2009 dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, zugerechnet. (de)
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  • Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz offiziell EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen. Eine besondere Neuheit war die Gründung einer Hohen Behörde, die im Bereich der Montanindustrie, also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen für alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste supranationale Organisation überhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: „überstaatlicher“ Charakter) ausdrücklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwähnt. (de)
  • Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz offiziell EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu Kohle und Stahl, ohne Zoll zahlen zu müssen. Eine besondere Neuheit war die Gründung einer Hohen Behörde, die im Bereich der Montanindustrie, also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen für alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste supranationale Organisation überhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: „überstaatlicher“ Charakter) ausdrücklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwähnt. (de)
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  • Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (de)
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