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- Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union. Die ECHA ist die zentrale Schaltstelle der REACH-Verordnung (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). ECHA besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. ECHA nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Die Agentur wurde am 18. Dezember 2006 auf Beschluss (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union gegründet und nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Sie wird von einem Direktor (Geert Dancet) geführt und hat zurzeit circa 500 Mitarbeiter. Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Interessengruppen besetzt ist. (de)
- Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union. Die ECHA ist die zentrale Schaltstelle der REACH-Verordnung (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). ECHA besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. ECHA nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Die Agentur wurde am 18. Dezember 2006 auf Beschluss (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union gegründet und nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Sie wird von einem Direktor (Geert Dancet) geführt und hat zurzeit circa 500 Mitarbeiter. Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Interessengruppen besetzt ist. (de)
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- Europäische Chemikalienagentur in Helsinki
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prop-de:englisch
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- European Chemicals Agency
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prop-de:französisch
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- Agence européenne des produits chimiques
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- Europäische Chemikalienagentur
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- Agentur der Europäischen Union
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prop-de:sitz
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prop-de:sonstigeSprache
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- Euroopan kemikaalivirasto
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prop-de:status
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- Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
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- Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union. (de)
- Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, englisch European Chemicals Agency) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt und gewährleistet die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der Europäischen Union. (de)
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