Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die letzten Europawahlen fanden vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2019 statt.

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  • Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die letzten Europawahlen fanden vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2019 statt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen sind Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt. Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen, wozu das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach Art. 223 AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt sind. Allerdings sieht der Vertrag hierzu keinen festen Zeitplan vor, kleinere Änderungen zur Vereinheitlichung wurden über die Jahre verwirklicht. Seit der Europawahl 2004 müssen alle Mitgliedstaaten das Prinzip der Verhältniswahl anwenden, auch wenn sie (wie Frankreich und Großbritannien) bei nationalen Wahlen ein Mehrheitswahlrecht benutzen. Bei der Europawahl 2014 stellten einige Europäischen Parteien erstmals zwei EU-weite Spitzenkandidaten auf, Martin Schulz und Jean-Claude Juncker, obgleich das Vorschlagsrecht für Kandidaten offiziell bei der EU-Kommission liegt. Es gibt im EU-Parlament Bestrebungen, dem EU-Parlament dieses Initiativrecht für 2019 zu erstreiten. Außerdem sollen ab 2019 alle EU-Bürger ab 16 Jahren wählen dürfen, bei allen Wahlen die Möglichkeit gegeben sein, auch im Ausland seine Stimme abzugeben und eine nationale oder regionale Sperrklausel von 3 bis 5 % angewandt werden. Die Entschließung bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rats, damit die Änderungen in Kraft treten können. Die längere Zeit diskutierte Einführung von transnationalen Listen wurde hingegen bisher nicht verwirklicht. (de)
  • Die Europawahl ist eine seit 1979 in der Europäischen Union alle fünf Jahre stattfindende allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl, bei der die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt werden. Die letzten Europawahlen fanden vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2019 statt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Europaweite Rechtsgrundlage der Wahlen sind Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag sowie der 1976 verabschiedete Direktwahlakt, der den allgemeinen Rahmen für die Wahlen bildet. Das genaue Wahlsystem wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat durch nationale Regelungen bestimmt. Bereits seit Einführung der Europawahlen gibt es Bestrebungen, das Wahlsystem europaweit zu vereinheitlichen, wozu das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nach Art. 223 AEU-Vertrag auch ausdrücklich beauftragt sind. Allerdings sieht der Vertrag hierzu keinen festen Zeitplan vor, kleinere Änderungen zur Vereinheitlichung wurden über die Jahre verwirklicht. Seit der Europawahl 2004 müssen alle Mitgliedstaaten das Prinzip der Verhältniswahl anwenden, auch wenn sie (wie Frankreich und Großbritannien) bei nationalen Wahlen ein Mehrheitswahlrecht benutzen. Bei der Europawahl 2014 stellten einige Europäischen Parteien erstmals zwei EU-weite Spitzenkandidaten auf, Martin Schulz und Jean-Claude Juncker, obgleich das Vorschlagsrecht für Kandidaten offiziell bei der EU-Kommission liegt. Es gibt im EU-Parlament Bestrebungen, dem EU-Parlament dieses Initiativrecht für 2019 zu erstreiten. Außerdem sollen ab 2019 alle EU-Bürger ab 16 Jahren wählen dürfen, bei allen Wahlen die Möglichkeit gegeben sein, auch im Ausland seine Stimme abzugeben und eine nationale oder regionale Sperrklausel von 3 bis 5 % angewandt werden. Die Entschließung bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rats, damit die Änderungen in Kraft treten können. Die längere Zeit diskutierte Einführung von transnationalen Listen wurde hingegen bisher nicht verwirklicht. (de)
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