Der ethnische Proporz (italienisch proporzionale etnica) ist eine gesetzlich festgeschriebene Rahmenrichtlinie, die in Südtirol bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln der regionalen Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Der ethnische Proporz garantiert eine Verteilung der Mittel an die drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch). Die Höhe des Anteils an den öffentlichen Mitteln ergibt sich für jede Sprachgruppe aus ihrer zahlenmäßigen Stärke, die über die amtliche, in zehnjährigen Intervallen durchgeführte Volkszählung festgestellt wird. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln durch den Bürger ist in manchen Fällen (z. B. bei Bewerbung um ein Anstellungsve

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  • Der ethnische Proporz (italienisch proporzionale etnica) ist eine gesetzlich festgeschriebene Rahmenrichtlinie, die in Südtirol bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln der regionalen Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Der ethnische Proporz garantiert eine Verteilung der Mittel an die drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch). Die Höhe des Anteils an den öffentlichen Mitteln ergibt sich für jede Sprachgruppe aus ihrer zahlenmäßigen Stärke, die über die amtliche, in zehnjährigen Intervallen durchgeführte Volkszählung festgestellt wird. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln durch den Bürger ist in manchen Fällen (z. B. bei Bewerbung um ein Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst) eine persönliche Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Der ethnische Proporz kam mit Abschluss der amtlichen Volkszählung von 1981 erstmals zur Anwendung. 2011 erklärten sich 69,41 % der Südtiroler der deutschen Sprachgruppe, 26,06 % der italienischen Sprachgruppe und 4,53 % der ladinischen Sprachgruppe zugehörig. (de)
  • Der ethnische Proporz (italienisch proporzionale etnica) ist eine gesetzlich festgeschriebene Rahmenrichtlinie, die in Südtirol bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln der regionalen Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Der ethnische Proporz garantiert eine Verteilung der Mittel an die drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch). Die Höhe des Anteils an den öffentlichen Mitteln ergibt sich für jede Sprachgruppe aus ihrer zahlenmäßigen Stärke, die über die amtliche, in zehnjährigen Intervallen durchgeführte Volkszählung festgestellt wird. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln durch den Bürger ist in manchen Fällen (z. B. bei Bewerbung um ein Anstellungsverhältnis im öffentlichen Dienst) eine persönliche Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Der ethnische Proporz kam mit Abschluss der amtlichen Volkszählung von 1981 erstmals zur Anwendung. 2011 erklärten sich 69,41 % der Südtiroler der deutschen Sprachgruppe, 26,06 % der italienischen Sprachgruppe und 4,53 % der ladinischen Sprachgruppe zugehörig. (de)
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  • Der ethnische Proporz (italienisch proporzionale etnica) ist eine gesetzlich festgeschriebene Rahmenrichtlinie, die in Südtirol bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln der regionalen Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Der ethnische Proporz garantiert eine Verteilung der Mittel an die drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch). Die Höhe des Anteils an den öffentlichen Mitteln ergibt sich für jede Sprachgruppe aus ihrer zahlenmäßigen Stärke, die über die amtliche, in zehnjährigen Intervallen durchgeführte Volkszählung festgestellt wird. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln durch den Bürger ist in manchen Fällen (z. B. bei Bewerbung um ein Anstellungsve (de)
  • Der ethnische Proporz (italienisch proporzionale etnica) ist eine gesetzlich festgeschriebene Rahmenrichtlinie, die in Südtirol bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, bei der Verteilung von öffentlichen Sozialleistungen und von Budgetmitteln der regionalen Landesverwaltung zur Anwendung kommt. Der ethnische Proporz garantiert eine Verteilung der Mittel an die drei gesetzlich anerkannten Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch). Die Höhe des Anteils an den öffentlichen Mitteln ergibt sich für jede Sprachgruppe aus ihrer zahlenmäßigen Stärke, die über die amtliche, in zehnjährigen Intervallen durchgeführte Volkszählung festgestellt wird. Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln durch den Bürger ist in manchen Fällen (z. B. bei Bewerbung um ein Anstellungsve (de)
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  • Ethnischer Proporz (Südtirol) (de)
  • Ethnischer Proporz (Südtirol) (de)
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