Als Erwerb gerade durch die Nichtberechtigung werden Fälle bezeichnet, in denen die Regelungen über den gutgläubigen Erwerb, (§ 932 ff.) dazu führen, dass der Erwerb einer Sache gerade deswegen gelingt, weil der Veräußerer nicht zur Veräußerung berechtigt war. Die Lösung solcher Fälle ist umstritten.

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  • Als Erwerb gerade durch die Nichtberechtigung werden Fälle bezeichnet, in denen die Regelungen über den gutgläubigen Erwerb, (§ 932 ff.) dazu führen, dass der Erwerb einer Sache gerade deswegen gelingt, weil der Veräußerer nicht zur Veräußerung berechtigt war. Die Lösung solcher Fälle ist umstritten. (de)
  • Als Erwerb gerade durch die Nichtberechtigung werden Fälle bezeichnet, in denen die Regelungen über den gutgläubigen Erwerb, (§ 932 ff.) dazu führen, dass der Erwerb einer Sache gerade deswegen gelingt, weil der Veräußerer nicht zur Veräußerung berechtigt war. Die Lösung solcher Fälle ist umstritten. (de)
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  • Als Erwerb gerade durch die Nichtberechtigung werden Fälle bezeichnet, in denen die Regelungen über den gutgläubigen Erwerb, (§ 932 ff.) dazu führen, dass der Erwerb einer Sache gerade deswegen gelingt, weil der Veräußerer nicht zur Veräußerung berechtigt war. Die Lösung solcher Fälle ist umstritten. (de)
  • Als Erwerb gerade durch die Nichtberechtigung werden Fälle bezeichnet, in denen die Regelungen über den gutgläubigen Erwerb, (§ 932 ff.) dazu führen, dass der Erwerb einer Sache gerade deswegen gelingt, weil der Veräußerer nicht zur Veräußerung berechtigt war. Die Lösung solcher Fälle ist umstritten. (de)
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  • Erwerb gerade durch Nichtberechtigung (de)
  • Erwerb gerade durch Nichtberechtigung (de)
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