Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine geplante Rechtsverordnung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie ist Teil der geplanten Mantelverordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material (Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Derzeit existiert die Verordnung als Arbeitsentwurf mit Stand 23. Juli 2015.

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  • Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine geplante Rechtsverordnung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie ist Teil der geplanten Mantelverordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material (Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Derzeit existiert die Verordnung als Arbeitsentwurf mit Stand 23. Juli 2015. Gegenstand der Verordnung ist die Regelung mineralischer Ersatzbaustoffe, also „anstelle von Primärrohstoffen verwendete Baustoffe aus industriellen Herstellungsprozessen oder aus Aufbereitungs-/Behandlungsanlagen (Abfälle, Produkte) wie z. B. Recyclingbaustoffe (Bauschutt), Bodenmaterial, Schlacken, Aschen, Gleisschotter.“ (de)
  • Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine geplante Rechtsverordnung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie ist Teil der geplanten Mantelverordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material (Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Derzeit existiert die Verordnung als Arbeitsentwurf mit Stand 23. Juli 2015. Gegenstand der Verordnung ist die Regelung mineralischer Ersatzbaustoffe, also „anstelle von Primärrohstoffen verwendete Baustoffe aus industriellen Herstellungsprozessen oder aus Aufbereitungs-/Behandlungsanlagen (Abfälle, Produkte) wie z. B. Recyclingbaustoffe (Bauschutt), Bodenmaterial, Schlacken, Aschen, Gleisschotter.“ (de)
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prop-de:datumgesetz
  • noch nicht erlassen
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  • noch nicht in Kraft getreten
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  • Ersatzbaustoffverordnung
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  • Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken
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  • Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine geplante Rechtsverordnung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie ist Teil der geplanten Mantelverordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material (Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Derzeit existiert die Verordnung als Arbeitsentwurf mit Stand 23. Juli 2015. (de)
  • Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine geplante Rechtsverordnung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie ist Teil der geplanten Mantelverordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material (Mantelverordnung Grundwasser, Ersatzbaustoffe, Deponieverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung). Derzeit existiert die Verordnung als Arbeitsentwurf mit Stand 23. Juli 2015. (de)
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  • Ersatzbaustoffverordnung (de)
  • Ersatzbaustoffverordnung (de)
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