Ernst Heymann (* 6. April 1870 in Berlin; † 2. Mai 1946 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er war Geheimer Justizrat. Im Jahre 1889 legte er am Breslauer Maria-Magdalenen-Gymnasium die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er bis 1892 Jura an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Heymann wurde 1899 Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1902 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Albertus Universität Königsberg berufen, zwei Jahre später wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. 1914 kehrte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität zurück.

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  • Ernst Heymann (* 6. April 1870 in Berlin; † 2. Mai 1946 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er war Geheimer Justizrat. Im Jahre 1889 legte er am Breslauer Maria-Magdalenen-Gymnasium die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er bis 1892 Jura an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Heymann wurde 1899 Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1902 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Albertus Universität Königsberg berufen, zwei Jahre später wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. 1914 kehrte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität zurück. Seit dem Jahr 1918 war Heymann ordentliches Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Von 1926 bis 1938 war er Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse der Akademie, danach zunächst bis 1939 kommissarischer Vizepräsident und von 1939 bis 1942 schließlich Vizepräsident. Heymann war langjähriger Vorsitzender der Akademiekommissionen „Deutsches Rechtswörterbuch“, „Deutsche Kommission“ und „Vocabularium Iurisprudentiae Romanae“ sowie Justizsachverständiger der Akademie. Seit 1926 war Heymann wissenschaftlicher Berater des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der heutigen Max-Planck-Gesellschaft. Von 1937 bis 1946 war er Direktor des Instituts und Wissenschaftliches Mitglied der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Von 1929 bis 1932 und wieder ab 1943 war Heymann Mitglied des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Heymann war - bis 1938 zunächst kommissarisch - Nachfolger Ernst Rabels, der durch das NS-Regime zur Niederlegung seines Amtes gezwungen worden war. Im Rahmen der Evakuierung Berlins siedelte er 1944 mit den Mitarbeitern des Instituts nach Tübingen über. Von 1931 bis 1933 war Heymann Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Zudem war er Mitglied der Zentraldirektion und Leiter der Abteilung „Leges“ der Monumenta Germaniae Historica. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten gehörte er im Mai 1934 zu den Gründungsmitgliedern im Ausschuss für Rechtsphilosophie innerhalb der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht. Im Jahre 1939 war Heymann der Autor einer Festschrift für den Führer zum 50. Geburtstag. (de)
  • Ernst Heymann (* 6. April 1870 in Berlin; † 2. Mai 1946 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er war Geheimer Justizrat. Im Jahre 1889 legte er am Breslauer Maria-Magdalenen-Gymnasium die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er bis 1892 Jura an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Heymann wurde 1899 Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1902 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Albertus Universität Königsberg berufen, zwei Jahre später wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. 1914 kehrte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität zurück. Seit dem Jahr 1918 war Heymann ordentliches Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Von 1926 bis 1938 war er Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse der Akademie, danach zunächst bis 1939 kommissarischer Vizepräsident und von 1939 bis 1942 schließlich Vizepräsident. Heymann war langjähriger Vorsitzender der Akademiekommissionen „Deutsches Rechtswörterbuch“, „Deutsche Kommission“ und „Vocabularium Iurisprudentiae Romanae“ sowie Justizsachverständiger der Akademie. Seit 1926 war Heymann wissenschaftlicher Berater des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der heutigen Max-Planck-Gesellschaft. Von 1937 bis 1946 war er Direktor des Instituts und Wissenschaftliches Mitglied der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Von 1929 bis 1932 und wieder ab 1943 war Heymann Mitglied des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Heymann war - bis 1938 zunächst kommissarisch - Nachfolger Ernst Rabels, der durch das NS-Regime zur Niederlegung seines Amtes gezwungen worden war. Im Rahmen der Evakuierung Berlins siedelte er 1944 mit den Mitarbeitern des Instituts nach Tübingen über. Von 1931 bis 1933 war Heymann Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Zudem war er Mitglied der Zentraldirektion und Leiter der Abteilung „Leges“ der Monumenta Germaniae Historica. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten gehörte er im Mai 1934 zu den Gründungsmitgliedern im Ausschuss für Rechtsphilosophie innerhalb der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht. Im Jahre 1939 war Heymann der Autor einer Festschrift für den Führer zum 50. Geburtstag. (de)
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  • Ernst Heymann (* 6. April 1870 in Berlin; † 2. Mai 1946 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er war Geheimer Justizrat. Im Jahre 1889 legte er am Breslauer Maria-Magdalenen-Gymnasium die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er bis 1892 Jura an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Heymann wurde 1899 Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1902 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Albertus Universität Königsberg berufen, zwei Jahre später wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. 1914 kehrte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität zurück. (de)
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