Mit dem Gesetz zur Bevollmächtigung von Herrn Premierminister Dr. Mohammad Mossadegh für sechs Monate vom 3. August 1952 erteilte das iranische Parlament Premierminister Mohammad Mossadegh außergewöhnliche Vollmachten (ein sogenanntes Ermächtigungsgesetz). Dieses Vorgehen widersprach der iranischen Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten vom Parlament, Senat und Schah auf den Premierminister vorsah, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Mossadegh bestand allerdings auf dieser Vollmacht, da er das Land in einer Notsituation sah.

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  • Mit dem Gesetz zur Bevollmächtigung von Herrn Premierminister Dr. Mohammad Mossadegh für sechs Monate vom 3. August 1952 erteilte das iranische Parlament Premierminister Mohammad Mossadegh außergewöhnliche Vollmachten (ein sogenanntes Ermächtigungsgesetz). Dieses Vorgehen widersprach der iranischen Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten vom Parlament, Senat und Schah auf den Premierminister vorsah, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Mossadegh bestand allerdings auf dieser Vollmacht, da er das Land in einer Notsituation sah. (de)
  • Mit dem Gesetz zur Bevollmächtigung von Herrn Premierminister Dr. Mohammad Mossadegh für sechs Monate vom 3. August 1952 erteilte das iranische Parlament Premierminister Mohammad Mossadegh außergewöhnliche Vollmachten (ein sogenanntes Ermächtigungsgesetz). Dieses Vorgehen widersprach der iranischen Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten vom Parlament, Senat und Schah auf den Premierminister vorsah, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Mossadegh bestand allerdings auf dieser Vollmacht, da er das Land in einer Notsituation sah. (de)
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  • Mit dem Gesetz zur Bevollmächtigung von Herrn Premierminister Dr. Mohammad Mossadegh für sechs Monate vom 3. August 1952 erteilte das iranische Parlament Premierminister Mohammad Mossadegh außergewöhnliche Vollmachten (ein sogenanntes Ermächtigungsgesetz). Dieses Vorgehen widersprach der iranischen Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten vom Parlament, Senat und Schah auf den Premierminister vorsah, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Mossadegh bestand allerdings auf dieser Vollmacht, da er das Land in einer Notsituation sah. (de)
  • Mit dem Gesetz zur Bevollmächtigung von Herrn Premierminister Dr. Mohammad Mossadegh für sechs Monate vom 3. August 1952 erteilte das iranische Parlament Premierminister Mohammad Mossadegh außergewöhnliche Vollmachten (ein sogenanntes Ermächtigungsgesetz). Dieses Vorgehen widersprach der iranischen Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten vom Parlament, Senat und Schah auf den Premierminister vorsah, weil damit das die elementare Grundlage des Verfassungsstaats bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Mossadegh bestand allerdings auf dieser Vollmacht, da er das Land in einer Notsituation sah. (de)
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  • Ermächtigungsgesetz (Iran) (de)
  • Ermächtigungsgesetz (Iran) (de)
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