Als Ermittlungsakte bezeichnet man die chronologische oder nach anderen Gesichtspunkte sortierte Papierversion eines Ermittlungsvorganges in seiner Gesamtheit. Einfache Ermittlungsakten sind chronologisch sortiert, beginnend mit der Strafanzeige. Es folgen die aufgrund der Anzeige durchgeführten Ermittlungen (z. B. Zeugenvernehmungen).Die Ermittlungsakte wird dort angelegt, wo die Strafanzeige erstattet wird oder eingeht. In der Regel geschieht dies bei "der Polizei", jedoch kann die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die sie dann für die weiteren Ermittlungen an die Polizei weiterleitet.

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  • Als Ermittlungsakte bezeichnet man die chronologische oder nach anderen Gesichtspunkte sortierte Papierversion eines Ermittlungsvorganges in seiner Gesamtheit. Einfache Ermittlungsakten sind chronologisch sortiert, beginnend mit der Strafanzeige. Es folgen die aufgrund der Anzeige durchgeführten Ermittlungen (z. B. Zeugenvernehmungen).Die Ermittlungsakte wird dort angelegt, wo die Strafanzeige erstattet wird oder eingeht. In der Regel geschieht dies bei "der Polizei", jedoch kann die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die sie dann für die weiteren Ermittlungen an die Polizei weiterleitet. Je nach zugrunde liegendem Delikt oder Täteraufkommen wird die Ermittlungsakte unterteilt: Neben der Hauptakte, die chronologisch als roter Faden geführt wird, können * Fallakten * Täter-, Personenakten * Spurenakten * Lichtbildakten geführt werden. (de)
  • Als Ermittlungsakte bezeichnet man die chronologische oder nach anderen Gesichtspunkte sortierte Papierversion eines Ermittlungsvorganges in seiner Gesamtheit. Einfache Ermittlungsakten sind chronologisch sortiert, beginnend mit der Strafanzeige. Es folgen die aufgrund der Anzeige durchgeführten Ermittlungen (z. B. Zeugenvernehmungen).Die Ermittlungsakte wird dort angelegt, wo die Strafanzeige erstattet wird oder eingeht. In der Regel geschieht dies bei "der Polizei", jedoch kann die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die sie dann für die weiteren Ermittlungen an die Polizei weiterleitet. Je nach zugrunde liegendem Delikt oder Täteraufkommen wird die Ermittlungsakte unterteilt: Neben der Hauptakte, die chronologisch als roter Faden geführt wird, können * Fallakten * Täter-, Personenakten * Spurenakten * Lichtbildakten geführt werden. (de)
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  • Als Ermittlungsakte bezeichnet man die chronologische oder nach anderen Gesichtspunkte sortierte Papierversion eines Ermittlungsvorganges in seiner Gesamtheit. Einfache Ermittlungsakten sind chronologisch sortiert, beginnend mit der Strafanzeige. Es folgen die aufgrund der Anzeige durchgeführten Ermittlungen (z. B. Zeugenvernehmungen).Die Ermittlungsakte wird dort angelegt, wo die Strafanzeige erstattet wird oder eingeht. In der Regel geschieht dies bei "der Polizei", jedoch kann die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die sie dann für die weiteren Ermittlungen an die Polizei weiterleitet. (de)
  • Als Ermittlungsakte bezeichnet man die chronologische oder nach anderen Gesichtspunkte sortierte Papierversion eines Ermittlungsvorganges in seiner Gesamtheit. Einfache Ermittlungsakten sind chronologisch sortiert, beginnend mit der Strafanzeige. Es folgen die aufgrund der Anzeige durchgeführten Ermittlungen (z. B. Zeugenvernehmungen).Die Ermittlungsakte wird dort angelegt, wo die Strafanzeige erstattet wird oder eingeht. In der Regel geschieht dies bei "der Polizei", jedoch kann die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die sie dann für die weiteren Ermittlungen an die Polizei weiterleitet. (de)
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  • Ermittlungsakte (de)
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