Erich Schwinge (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Militärjurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste ab 1936 den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum deutschen Militärstrafrecht. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er erneut eine Rechtsprofessur und war ein gefragter Gutachter der Verteidigung in Strafprozessen gegen NS-Täter. In seinem Werk von 1977 zur NS-Militärjustiz (1933–1945), das lange als historisches Standardwerk zum Thema galt, beschrieb er diese gegen die heute bekannten Tatsachen als „antinationalsozialistische Enklave der Rechtsstaatlichkeit“. Damit beeinflusste er die bundesdeutsche Rechtsprechung etwa zu Entschädigungsansprüchen für Opfer der NS-Militärjustiz noch bis 1

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  • Erich Schwinge (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Militärjurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste ab 1936 den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum deutschen Militärstrafrecht. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er erneut eine Rechtsprofessur und war ein gefragter Gutachter der Verteidigung in Strafprozessen gegen NS-Täter. In seinem Werk von 1977 zur NS-Militärjustiz (1933–1945), das lange als historisches Standardwerk zum Thema galt, beschrieb er diese gegen die heute bekannten Tatsachen als „antinationalsozialistische Enklave der Rechtsstaatlichkeit“. Damit beeinflusste er die bundesdeutsche Rechtsprechung etwa zu Entschädigungsansprüchen für Opfer der NS-Militärjustiz noch bis 1995. (de)
  • Erich Schwinge (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Militärjurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste ab 1936 den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum deutschen Militärstrafrecht. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er erneut eine Rechtsprofessur und war ein gefragter Gutachter der Verteidigung in Strafprozessen gegen NS-Täter. In seinem Werk von 1977 zur NS-Militärjustiz (1933–1945), das lange als historisches Standardwerk zum Thema galt, beschrieb er diese gegen die heute bekannten Tatsachen als „antinationalsozialistische Enklave der Rechtsstaatlichkeit“. Damit beeinflusste er die bundesdeutsche Rechtsprechung etwa zu Entschädigungsansprüchen für Opfer der NS-Militärjustiz noch bis 1995. (de)
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  • Erich Schwinge (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Militärjurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste ab 1936 den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum deutschen Militärstrafrecht. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er erneut eine Rechtsprofessur und war ein gefragter Gutachter der Verteidigung in Strafprozessen gegen NS-Täter. In seinem Werk von 1977 zur NS-Militärjustiz (1933–1945), das lange als historisches Standardwerk zum Thema galt, beschrieb er diese gegen die heute bekannten Tatsachen als „antinationalsozialistische Enklave der Rechtsstaatlichkeit“. Damit beeinflusste er die bundesdeutsche Rechtsprechung etwa zu Entschädigungsansprüchen für Opfer der NS-Militärjustiz noch bis 1 (de)
  • Erich Schwinge (* 15. Januar 1903 in Jena; † 30. April 1994 in Marburg) war ein deutscher Militärjurist. Er wurde 1931 Professor für Rechtswissenschaften und verfasste ab 1936 den in der Zeit des Nationalsozialismus maßgebenden Gesetzeskommentar zum deutschen Militärstrafrecht. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt er erneut eine Rechtsprofessur und war ein gefragter Gutachter der Verteidigung in Strafprozessen gegen NS-Täter. In seinem Werk von 1977 zur NS-Militärjustiz (1933–1945), das lange als historisches Standardwerk zum Thema galt, beschrieb er diese gegen die heute bekannten Tatsachen als „antinationalsozialistische Enklave der Rechtsstaatlichkeit“. Damit beeinflusste er die bundesdeutsche Rechtsprechung etwa zu Entschädigungsansprüchen für Opfer der NS-Militärjustiz noch bis 1 (de)
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