Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Ländern verliehenes Prädikat. Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen.

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  • Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Ländern verliehenes Prädikat. In Deutschland erfolgt die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise durch die Ämter für regionale Landesentwicklung. Die Anerkennung kann sich auch auf eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil beziehen. Als Grundlage zur Anerkennung dienen die Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden. Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur. Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Im Bundesland Bayern können Gemeinden, die ein staatlich anerkannter Erholungsort sind, nach dem Kommunalabgabengesetz (§7) eine Kurabgabe verlangen. In Niedersachsen können Gemeinde auf Grundlage von §9 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) für bestimmte fremdenverkehrsbezogene Zwecke einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. (de)
  • Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Ländern verliehenes Prädikat. In Deutschland erfolgt die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise durch die Ämter für regionale Landesentwicklung. Die Anerkennung kann sich auch auf eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil beziehen. Als Grundlage zur Anerkennung dienen die Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden. Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur. Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Im Bundesland Bayern können Gemeinden, die ein staatlich anerkannter Erholungsort sind, nach dem Kommunalabgabengesetz (§7) eine Kurabgabe verlangen. In Niedersachsen können Gemeinde auf Grundlage von §9 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) für bestimmte fremdenverkehrsbezogene Zwecke einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. (de)
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  • Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Ländern verliehenes Prädikat. Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. (de)
  • Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Ländern verliehenes Prädikat. Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. (de)
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