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- Als Erfrischungsgeld wird, aus einer Wahltradition, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer in Deutschland bezeichnet. In Baden-Württemberg ist hingegen von einem „Zehrgeld“ die Rede. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz erhält man eine (pauschale) Entschädigung, die für Essen und Getränke gedacht ist. Bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) sind die Gelder in allen Bundesländern gemäß der jeweiligen Wahlordnung (Bundeswahlordnung oder Europawahlordnung) gleich hoch. Seit einigen Jahren beträgt es 21 Euro. Bei Landes- und Kommunalwahlen kann davon abgewichen werden. So zahlt beispielsweise das Land Brandenburg seinen Wahlhelfern 15 Euro, während in Schleswig-Holstein bis zu 30 Euro und in Berlin bis zu 50 Euro für einen Wahlhelfereinsatz erstattet werden. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen zahlen 21 Euro, wobei es den Gemeinden in Hessen erlaubt ist, den Betrag auf eigene Kosten aufzustocken. Die Gewährung und die Höhe des Erfrischungsgeldes sowie des Zehrgeldes in den einzelnen Bundesländern regeln die entsprechenden Landeswahlgesetze oder Landeswahlordnungen. Komplexe Aufteilungen nach Wahlhelfer und Wahlvorstände sowie, ob dies in einem Wahl- oder Briefwahllokal erfolgt, ergibt sich in den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Für den Fall, dass ein Wahlhelfer außerhalb seines eigenen Wahlbezirks beauftragt wird, können hierfür zusätzlich entsprechende Kosten gemäß den jeweiligen Reisekostengesetzen erstattet werden. (de)
- Als Erfrischungsgeld wird, aus einer Wahltradition, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer in Deutschland bezeichnet. In Baden-Württemberg ist hingegen von einem „Zehrgeld“ die Rede. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz erhält man eine (pauschale) Entschädigung, die für Essen und Getränke gedacht ist. Bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) sind die Gelder in allen Bundesländern gemäß der jeweiligen Wahlordnung (Bundeswahlordnung oder Europawahlordnung) gleich hoch. Seit einigen Jahren beträgt es 21 Euro. Bei Landes- und Kommunalwahlen kann davon abgewichen werden. So zahlt beispielsweise das Land Brandenburg seinen Wahlhelfern 15 Euro, während in Schleswig-Holstein bis zu 30 Euro und in Berlin bis zu 50 Euro für einen Wahlhelfereinsatz erstattet werden. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen zahlen 21 Euro, wobei es den Gemeinden in Hessen erlaubt ist, den Betrag auf eigene Kosten aufzustocken. Die Gewährung und die Höhe des Erfrischungsgeldes sowie des Zehrgeldes in den einzelnen Bundesländern regeln die entsprechenden Landeswahlgesetze oder Landeswahlordnungen. Komplexe Aufteilungen nach Wahlhelfer und Wahlvorstände sowie, ob dies in einem Wahl- oder Briefwahllokal erfolgt, ergibt sich in den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Für den Fall, dass ein Wahlhelfer außerhalb seines eigenen Wahlbezirks beauftragt wird, können hierfür zusätzlich entsprechende Kosten gemäß den jeweiligen Reisekostengesetzen erstattet werden. (de)
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- Als Erfrischungsgeld wird, aus einer Wahltradition, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer in Deutschland bezeichnet. In Baden-Württemberg ist hingegen von einem „Zehrgeld“ die Rede. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz erhält man eine (pauschale) Entschädigung, die für Essen und Getränke gedacht ist. Bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) sind die Gelder in allen Bundesländern gemäß der jeweiligen Wahlordnung (Bundeswahlordnung oder Europawahlordnung) gleich hoch. Seit einigen Jahren beträgt es 21 Euro. (de)
- Als Erfrischungsgeld wird, aus einer Wahltradition, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer in Deutschland bezeichnet. In Baden-Württemberg ist hingegen von einem „Zehrgeld“ die Rede. Als Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz erhält man eine (pauschale) Entschädigung, die für Essen und Getränke gedacht ist. Bei bundesweiten Wahlen (Bundestagswahl und Europawahl) sind die Gelder in allen Bundesländern gemäß der jeweiligen Wahlordnung (Bundeswahlordnung oder Europawahlordnung) gleich hoch. Seit einigen Jahren beträgt es 21 Euro. (de)
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