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- Der Erfolgsort einer unerlaubten oder strafbaren Handlung ist der Ort, an dem der Erfolg dieser Handlung eingetreten ist. Dies kann sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) sein, als auch der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Schadensort). Auf englisch heißt dieser Begriff place of effect. Der deliktische Erfolgsort ist von dem schuldrechtlichen Erfolgsort zu unterscheiden. (de)
- Der Erfolgsort einer unerlaubten oder strafbaren Handlung ist der Ort, an dem der Erfolg dieser Handlung eingetreten ist. Dies kann sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) sein, als auch der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Schadensort). Auf englisch heißt dieser Begriff place of effect. Der deliktische Erfolgsort ist von dem schuldrechtlichen Erfolgsort zu unterscheiden. (de)
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- Der Erfolgsort einer unerlaubten oder strafbaren Handlung ist der Ort, an dem der Erfolg dieser Handlung eingetreten ist. Dies kann sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) sein, als auch der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Schadensort). Auf englisch heißt dieser Begriff place of effect. Der deliktische Erfolgsort ist von dem schuldrechtlichen Erfolgsort zu unterscheiden. (de)
- Der Erfolgsort einer unerlaubten oder strafbaren Handlung ist der Ort, an dem der Erfolg dieser Handlung eingetreten ist. Dies kann sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) sein, als auch der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Schadensort). Auf englisch heißt dieser Begriff place of effect. Der deliktische Erfolgsort ist von dem schuldrechtlichen Erfolgsort zu unterscheiden. (de)
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- Erfolgsort (Unerlaubte Handlung) (de)
- Erfolgsort (Unerlaubte Handlung) (de)
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