Eine Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, das nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall wie einem Leiterschluss mit unter Spannung setzen des freigeschalteten Anlagenteils wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Leistungsschalter, Schmelzsicherung, Schutzrelais trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle.

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  • Eine Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, das nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall wie einem Leiterschluss mit unter Spannung setzen des freigeschalteten Anlagenteils wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Leistungsschalter, Schmelzsicherung, Schutzrelais trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle. Im Bereich der neuen Bundesländer wird zwischen einer freimelde- und freigabebereiten Arbeitsstelle unterschieden:Wird nur an den Schaltstellen geerdet und kurzgeschlossen, so ist das freigeschaltete Anlagenteil freimeldebereit. Wird zusätzlich an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen, so ist dieses Anlagenteil freigabebereit. (de)
  • Eine Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, das nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall wie einem Leiterschluss mit unter Spannung setzen des freigeschalteten Anlagenteils wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Leistungsschalter, Schmelzsicherung, Schutzrelais trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle. Im Bereich der neuen Bundesländer wird zwischen einer freimelde- und freigabebereiten Arbeitsstelle unterschieden:Wird nur an den Schaltstellen geerdet und kurzgeschlossen, so ist das freigeschaltete Anlagenteil freimeldebereit. Wird zusätzlich an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen, so ist dieses Anlagenteil freigabebereit. (de)
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  • Eine Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, das nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall wie einem Leiterschluss mit unter Spannung setzen des freigeschalteten Anlagenteils wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Leistungsschalter, Schmelzsicherung, Schutzrelais trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle. (de)
  • Eine Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, das nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall wie einem Leiterschluss mit unter Spannung setzen des freigeschalteten Anlagenteils wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzeinrichtungen wie beispielsweise Leistungsschalter, Schmelzsicherung, Schutzrelais trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle. (de)
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  • Erdungs- und Kurzschließeinrichtung (de)
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