Im Jahre 2003 wurde in Portugal das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (Imposto sobre as Sucessões e Doações) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft. Gleichzeitig wurde das bestehende Stempelsteuergesetz (Código do Imposto de Selo, CIS) um den Tatbestand der unentgeltlichen Vermögensverfügungen erweitert, das nunmehr einzige Grundlage für die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben im Todesfall oder durch Schenkungen ist.

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  • Im Jahre 2003 wurde in Portugal das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (Imposto sobre as Sucessões e Doações) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft. Gleichzeitig wurde das bestehende Stempelsteuergesetz (Código do Imposto de Selo, CIS) um den Tatbestand der unentgeltlichen Vermögensverfügungen erweitert, das nunmehr einzige Grundlage für die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben im Todesfall oder durch Schenkungen ist. (de)
  • Im Jahre 2003 wurde in Portugal das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (Imposto sobre as Sucessões e Doações) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft. Gleichzeitig wurde das bestehende Stempelsteuergesetz (Código do Imposto de Selo, CIS) um den Tatbestand der unentgeltlichen Vermögensverfügungen erweitert, das nunmehr einzige Grundlage für die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben im Todesfall oder durch Schenkungen ist. (de)
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  • Im Jahre 2003 wurde in Portugal das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (Imposto sobre as Sucessões e Doações) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft. Gleichzeitig wurde das bestehende Stempelsteuergesetz (Código do Imposto de Selo, CIS) um den Tatbestand der unentgeltlichen Vermögensverfügungen erweitert, das nunmehr einzige Grundlage für die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben im Todesfall oder durch Schenkungen ist. (de)
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  • Erbschaftsteuer in Portugal (de)
  • Erbschaftsteuer in Portugal (de)
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