Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt. Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben auch in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe). Von 2013 bis 2020 wird voraussichtlich ein Drittel des deutschen Privatvermögens auf die nächste Generation vererbt.

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  • Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt. Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben auch in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe). Von 2013 bis 2020 wird voraussichtlich ein Drittel des deutschen Privatvermögens auf die nächste Generation vererbt. (de)
  • Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt. Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben auch in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe). Von 2013 bis 2020 wird voraussichtlich ein Drittel des deutschen Privatvermögens auf die nächste Generation vererbt. (de)
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  • Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt. Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben auch in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe). Von 2013 bis 2020 wird voraussichtlich ein Drittel des deutschen Privatvermögens auf die nächste Generation vererbt. (de)
  • Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt. Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben auch in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe). Von 2013 bis 2020 wird voraussichtlich ein Drittel des deutschen Privatvermögens auf die nächste Generation vererbt. (de)
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  • Erbe (Deutschland) (de)
  • Erbe (Deutschland) (de)
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