Ein Erbbegräbnis (auch Erbbegräbnisstätte, offizielle Abkürzung in der deutschen Grundkarte Erbbgr.) oder eine Grablege ist ein bestimmter Platz, auf den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat. Im Allgemeinen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg Särge und/oder Urnen einer oder weniger Familien beigesetzt. Der Begriff bezieht sich somit auf die Funktion einer Grabstätte, nicht jedoch auf ihre Gestaltung. Ein Erbbegräbnis kann zum Beispiel als Erdgrab, Gruft oder Mausoleum angelegt sein, sowohl Einzel- als auch Mehrfachbestattungen sind möglich.

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  • Ein Erbbegräbnis (auch Erbbegräbnisstätte, offizielle Abkürzung in der deutschen Grundkarte Erbbgr.) oder eine Grablege ist ein bestimmter Platz, auf den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat. Im Allgemeinen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg Särge und/oder Urnen einer oder weniger Familien beigesetzt. Der Begriff bezieht sich somit auf die Funktion einer Grabstätte, nicht jedoch auf ihre Gestaltung. Ein Erbbegräbnis kann zum Beispiel als Erdgrab, Gruft oder Mausoleum angelegt sein, sowohl Einzel- als auch Mehrfachbestattungen sind möglich. Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die Begräbnisstätte einer Familie (lateinisch: sepulcrum patrium, tumulus gentilicius, sepulcrum familiare). (de)
  • Ein Erbbegräbnis (auch Erbbegräbnisstätte, offizielle Abkürzung in der deutschen Grundkarte Erbbgr.) oder eine Grablege ist ein bestimmter Platz, auf den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat. Im Allgemeinen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg Särge und/oder Urnen einer oder weniger Familien beigesetzt. Der Begriff bezieht sich somit auf die Funktion einer Grabstätte, nicht jedoch auf ihre Gestaltung. Ein Erbbegräbnis kann zum Beispiel als Erdgrab, Gruft oder Mausoleum angelegt sein, sowohl Einzel- als auch Mehrfachbestattungen sind möglich. Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die Begräbnisstätte einer Familie (lateinisch: sepulcrum patrium, tumulus gentilicius, sepulcrum familiare). (de)
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  • Ein Erbbegräbnis (auch Erbbegräbnisstätte, offizielle Abkürzung in der deutschen Grundkarte Erbbgr.) oder eine Grablege ist ein bestimmter Platz, auf den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat. Im Allgemeinen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg Särge und/oder Urnen einer oder weniger Familien beigesetzt. Der Begriff bezieht sich somit auf die Funktion einer Grabstätte, nicht jedoch auf ihre Gestaltung. Ein Erbbegräbnis kann zum Beispiel als Erdgrab, Gruft oder Mausoleum angelegt sein, sowohl Einzel- als auch Mehrfachbestattungen sind möglich. (de)
  • Ein Erbbegräbnis (auch Erbbegräbnisstätte, offizielle Abkürzung in der deutschen Grundkarte Erbbgr.) oder eine Grablege ist ein bestimmter Platz, auf den eine Familie oder ein Geschlecht das vererbliche Recht auf Nutzung zur Bestattung der Überreste ihrer verstorbenen Mitglieder hat. Im Allgemeinen werden dort über einen langen Zeitraum hinweg Särge und/oder Urnen einer oder weniger Familien beigesetzt. Der Begriff bezieht sich somit auf die Funktion einer Grabstätte, nicht jedoch auf ihre Gestaltung. Ein Erbbegräbnis kann zum Beispiel als Erdgrab, Gruft oder Mausoleum angelegt sein, sowohl Einzel- als auch Mehrfachbestattungen sind möglich. (de)
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  • Erbbegräbnis (de)
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