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- Die Epagoge (von altgriechisch ἐπαγωγή epagōgē ‚Herbeiführung‘) bezeichnet 1.
* bei Aristoteles eine Induktion. 2.
* in der Form von epagogisch ( griech. epagogos : eigentlich „herbeiführend“) in der Logik vom Einzelnen zum Allgemeinen führend 3.
* als epagogischer Beweis bei Friedrich Kirchner das Gegenteil der Apagoge. Darunter wird in der Logik ein Beweisverfahren verstanden, das die Wahrheit eines Satzes dadurch zeigt, dass das, was aus dem Satz folgt, wahr sei. Es wird also von den Folgen auf den Grund geschlossen. Da dieses Urteil auf Unsicherheit beruht, ist die Wahrheit des Urteils mit einer Wahrscheinlichkeit verbunden. (de)
- Die Epagoge (von altgriechisch ἐπαγωγή epagōgē ‚Herbeiführung‘) bezeichnet 1.
* bei Aristoteles eine Induktion. 2.
* in der Form von epagogisch ( griech. epagogos : eigentlich „herbeiführend“) in der Logik vom Einzelnen zum Allgemeinen führend 3.
* als epagogischer Beweis bei Friedrich Kirchner das Gegenteil der Apagoge. Darunter wird in der Logik ein Beweisverfahren verstanden, das die Wahrheit eines Satzes dadurch zeigt, dass das, was aus dem Satz folgt, wahr sei. Es wird also von den Folgen auf den Grund geschlossen. Da dieses Urteil auf Unsicherheit beruht, ist die Wahrheit des Urteils mit einer Wahrscheinlichkeit verbunden. (de)
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- Die Epagoge (von altgriechisch ἐπαγωγή epagōgē ‚Herbeiführung‘) bezeichnet 1.
* bei Aristoteles eine Induktion. 2.
* in der Form von epagogisch ( griech. epagogos : eigentlich „herbeiführend“) in der Logik vom Einzelnen zum Allgemeinen führend 3.
* als epagogischer Beweis bei Friedrich Kirchner das Gegenteil der Apagoge. Darunter wird in der Logik ein Beweisverfahren verstanden, das die Wahrheit eines Satzes dadurch zeigt, dass das, was aus dem Satz folgt, wahr sei. Es wird also von den Folgen auf den Grund geschlossen. Da dieses Urteil auf Unsicherheit beruht, ist die Wahrheit des Urteils mit einer Wahrscheinlichkeit verbunden. (de)
- Die Epagoge (von altgriechisch ἐπαγωγή epagōgē ‚Herbeiführung‘) bezeichnet 1.
* bei Aristoteles eine Induktion. 2.
* in der Form von epagogisch ( griech. epagogos : eigentlich „herbeiführend“) in der Logik vom Einzelnen zum Allgemeinen führend 3.
* als epagogischer Beweis bei Friedrich Kirchner das Gegenteil der Apagoge. Darunter wird in der Logik ein Beweisverfahren verstanden, das die Wahrheit eines Satzes dadurch zeigt, dass das, was aus dem Satz folgt, wahr sei. Es wird also von den Folgen auf den Grund geschlossen. Da dieses Urteil auf Unsicherheit beruht, ist die Wahrheit des Urteils mit einer Wahrscheinlichkeit verbunden. (de)
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- Epagoge (de)
- Epagoge (de)
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