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- Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194 S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. EG Nr. L 78 S. 32) geänderten Fassung. Auf Grund des § 52 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) verordnete die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Der Bundesrat hat zugestimmt. (de)
- Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194 S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. EG Nr. L 78 S. 32) geänderten Fassung. Auf Grund des § 52 Absatz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) verordnete die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Der Bundesrat hat zugestimmt. (de)
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prop-de:kurztitel
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- Entsorgungsfachbetriebeverordnung
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- Art. 5 Abs. 17 G vom 24. Februar 2012
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- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
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- Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau. (de)
- Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche als Entsorgungsfachbetrieb Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen. Die festgelegten Anforderungen betreffend die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal führen mit Erfüllung zu einem hohen Qualitätsniveau. (de)
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- Entsorgungsfachbetriebeverordnung (de)
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