Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.

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  • Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet. In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in Deutschland zum 1. Januar 1992 durch den Einwilligungsvorbehalt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet werden kann. In der Schweiz wurde 2013 die Entmündigung durch die umfassende Beistandschaft abgedeckt. Seit 2013 gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im italienischen Südtirol und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. (de)
  • Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet. In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in Deutschland zum 1. Januar 1992 durch den Einwilligungsvorbehalt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet werden kann. In der Schweiz wurde 2013 die Entmündigung durch die umfassende Beistandschaft abgedeckt. Seit 2013 gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im italienischen Südtirol und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. (de)
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  • Artikel in Brandeins: Fürsorgliche Entmündigung Ausg. 01/2007
  • Übersicht über das Betreuungs- und Vormundschaftsrecht in zahlreichen Ländern
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  • Entmündigung (de)
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