Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI). Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI. Die Entgeltpunkte repräsentieren folgende Erkenntnisse:

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  • Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI). Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI. Die Entgeltpunkte repräsentieren folgende Erkenntnisse: 1. * Die Einkommensbezogenheit der Rente: Die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte in einem Kalenderjahr entspricht dem Verhältnis zwischen dem persönlichen eigenen Einkommen und dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten des gleichen Kalenderjahres. 2. * Sie machen die Beitragsleistung verschiedener Kalenderjahre vergleichbar: Für den Rentenanspruch ist die relative Einkommensposition beziehungsweise die relative Beitragsleistung über das Erwerbsleben entscheidend und nicht, in welchem Jahr ein Beitrag gezahlt wurde. 3. * Sie ermöglichen die lohndynamische Rente: Die Entgeltpunkte sind zusammen mit dem aktuellen Rentenwert das Herzstück der dynamischen, an der Lohnentwicklung orientierten Rentenversicherung. Von den Entgeltpunkten zu unterscheiden sind die persönlichen Entgeltpunkte gemäß § 66 SGB VI. Sie ergeben sich, wenn man die Zahl der Entgeltpunkte eines Versicherten mit dem Zugangsfaktor (vgl. § 77 SGB VI) multipliziert. (de)
  • Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI). Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI. Die Entgeltpunkte repräsentieren folgende Erkenntnisse: 1. * Die Einkommensbezogenheit der Rente: Die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte in einem Kalenderjahr entspricht dem Verhältnis zwischen dem persönlichen eigenen Einkommen und dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten des gleichen Kalenderjahres. 2. * Sie machen die Beitragsleistung verschiedener Kalenderjahre vergleichbar: Für den Rentenanspruch ist die relative Einkommensposition beziehungsweise die relative Beitragsleistung über das Erwerbsleben entscheidend und nicht, in welchem Jahr ein Beitrag gezahlt wurde. 3. * Sie ermöglichen die lohndynamische Rente: Die Entgeltpunkte sind zusammen mit dem aktuellen Rentenwert das Herzstück der dynamischen, an der Lohnentwicklung orientierten Rentenversicherung. Von den Entgeltpunkten zu unterscheiden sind die persönlichen Entgeltpunkte gemäß § 66 SGB VI. Sie ergeben sich, wenn man die Zahl der Entgeltpunkte eines Versicherten mit dem Zugangsfaktor (vgl. § 77 SGB VI) multipliziert. (de)
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  • Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI). Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI. Die Entgeltpunkte repräsentieren folgende Erkenntnisse: (de)
  • Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI). Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI. Die Entgeltpunkte repräsentieren folgende Erkenntnisse: (de)
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  • Entgeltpunkte (de)
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