Entgeltdifferenzierung (traditionell auch: Lohndifferenzierung oder Gehaltsdifferenzierung) ist ein Sammelbegriff für die innere Struktur und Aufgliederung der tariflichen Vergütung. Als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts bezieht sich Entgeltdifferenzierung auf das Einkommen der Arbeitnehmer aus unselbständiger Tätigkeit (Arbeitsentgelt).

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  • Entgeltdifferenzierung (traditionell auch: Lohndifferenzierung oder Gehaltsdifferenzierung) ist ein Sammelbegriff für die innere Struktur und Aufgliederung der tariflichen Vergütung. Als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts bezieht sich Entgeltdifferenzierung auf das Einkommen der Arbeitnehmer aus unselbständiger Tätigkeit (Arbeitsentgelt). Ziel der Entgeltdifferenzierung ist ein von allen Beteiligten als gerecht empfundenes Entgelt für geleistete Arbeit zu finden. Die Forderung nach Entgeltgerechtigkeit insbesondere Diskriminierungsfreiheit steht dabei im Vordergrund. Dabei soll die Entgeltsumme eines Arbeitgebers so niedrig wie möglich bleiben. Der gesellschaftliche Diskurs zur Frage, inwieweit Unterschiede in der Höhe der Entgelte aufgrund Qualifikation oder Belastungen oder Unannehmlichkeiten volkswirtschaftlich sinnvoll, gerecht oder erstrebenswert seien, wird in der Gesellschaft unter Anderem unter den Stichworten der Lohnspreizung, der Lohngerechtigkeit oder auch der sozialen Ungleichheit geführt. Die Festlegung der Entgelthöhe obliegt in Deutschland den Tarifparteien (siehe: Tarifautonomie). Wo keine tariflichen Regelungen vorliegen, erfolgt die Regelung im Arbeitsvertrag. Entgelt ist der Oberbegriff für die juristisch nicht mehr bedeutsamen Bezeichnungen Lohn und Gehalt. Grundsätzlich werden dabei die Komponenten Grundentgelt und Leistungsentgelt unterschieden. Oft kommt noch eine dritte Komponente hinzu: die Zulage (Siehe auch: Leistungszulage, Zulage). Die Prinzipien, nach denen das Entgelt festgelegt wird, wird traditionell als Entlohnungsgrundsatz bezeichnet. Art und Weise, wie ein Entlohnungsgrundsatz durchgeführt wird und die Daten dazu entwickelt werden ist die Entlohnungsmethode. (de)
  • Entgeltdifferenzierung (traditionell auch: Lohndifferenzierung oder Gehaltsdifferenzierung) ist ein Sammelbegriff für die innere Struktur und Aufgliederung der tariflichen Vergütung. Als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts bezieht sich Entgeltdifferenzierung auf das Einkommen der Arbeitnehmer aus unselbständiger Tätigkeit (Arbeitsentgelt). Ziel der Entgeltdifferenzierung ist ein von allen Beteiligten als gerecht empfundenes Entgelt für geleistete Arbeit zu finden. Die Forderung nach Entgeltgerechtigkeit insbesondere Diskriminierungsfreiheit steht dabei im Vordergrund. Dabei soll die Entgeltsumme eines Arbeitgebers so niedrig wie möglich bleiben. Der gesellschaftliche Diskurs zur Frage, inwieweit Unterschiede in der Höhe der Entgelte aufgrund Qualifikation oder Belastungen oder Unannehmlichkeiten volkswirtschaftlich sinnvoll, gerecht oder erstrebenswert seien, wird in der Gesellschaft unter Anderem unter den Stichworten der Lohnspreizung, der Lohngerechtigkeit oder auch der sozialen Ungleichheit geführt. Die Festlegung der Entgelthöhe obliegt in Deutschland den Tarifparteien (siehe: Tarifautonomie). Wo keine tariflichen Regelungen vorliegen, erfolgt die Regelung im Arbeitsvertrag. Entgelt ist der Oberbegriff für die juristisch nicht mehr bedeutsamen Bezeichnungen Lohn und Gehalt. Grundsätzlich werden dabei die Komponenten Grundentgelt und Leistungsentgelt unterschieden. Oft kommt noch eine dritte Komponente hinzu: die Zulage (Siehe auch: Leistungszulage, Zulage). Die Prinzipien, nach denen das Entgelt festgelegt wird, wird traditionell als Entlohnungsgrundsatz bezeichnet. Art und Weise, wie ein Entlohnungsgrundsatz durchgeführt wird und die Daten dazu entwickelt werden ist die Entlohnungsmethode. (de)
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  • Entgeltdifferenzierung (traditionell auch: Lohndifferenzierung oder Gehaltsdifferenzierung) ist ein Sammelbegriff für die innere Struktur und Aufgliederung der tariflichen Vergütung. Als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts bezieht sich Entgeltdifferenzierung auf das Einkommen der Arbeitnehmer aus unselbständiger Tätigkeit (Arbeitsentgelt). (de)
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  • Entgeltdifferenzierung (de)
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