Die Enteignung in Rumänien 1945 durch das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 fand zum Ende des Zweiten Weltkriegs im späten Königreich Rumänien und der neugeschaffenen Volksrepublik Rumänien (1948–1965) statt und war ein im Wesentlichen gegen die deutschstämmige Bevölkerung gerichteter staatlicher Entzug des Eigentums der „Kollaborateure des Dritten Reiches“.Etwa 75 Prozent der rumäniendeutschen Bevölkerung lebten in ländlichen Gebieten, hiervon wurden rund 95 Prozent enteignet. Zudem sah das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 die Abschaffung des Großgrundbesitzes und dessen Zuteilung an besitzlose Bauern vor. Enteignet wurden Großbauern jedweder Ethnie, deren Landbesitz 50 Hektar überschritt.

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  • Die Enteignung in Rumänien 1945 durch das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 fand zum Ende des Zweiten Weltkriegs im späten Königreich Rumänien und der neugeschaffenen Volksrepublik Rumänien (1948–1965) statt und war ein im Wesentlichen gegen die deutschstämmige Bevölkerung gerichteter staatlicher Entzug des Eigentums der „Kollaborateure des Dritten Reiches“.Etwa 75 Prozent der rumäniendeutschen Bevölkerung lebten in ländlichen Gebieten, hiervon wurden rund 95 Prozent enteignet. Zudem sah das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 die Abschaffung des Großgrundbesitzes und dessen Zuteilung an besitzlose Bauern vor. Enteignet wurden Großbauern jedweder Ethnie, deren Landbesitz 50 Hektar überschritt. Das Nationalisierungsgesetz vom 11. Juni 1948 regelte schließlich die Verstaatlichung aller Bodenschätze und Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Transportunternehmen samt Versicherungen und Banken. (de)
  • Die Enteignung in Rumänien 1945 durch das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 fand zum Ende des Zweiten Weltkriegs im späten Königreich Rumänien und der neugeschaffenen Volksrepublik Rumänien (1948–1965) statt und war ein im Wesentlichen gegen die deutschstämmige Bevölkerung gerichteter staatlicher Entzug des Eigentums der „Kollaborateure des Dritten Reiches“.Etwa 75 Prozent der rumäniendeutschen Bevölkerung lebten in ländlichen Gebieten, hiervon wurden rund 95 Prozent enteignet. Zudem sah das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 die Abschaffung des Großgrundbesitzes und dessen Zuteilung an besitzlose Bauern vor. Enteignet wurden Großbauern jedweder Ethnie, deren Landbesitz 50 Hektar überschritt. Das Nationalisierungsgesetz vom 11. Juni 1948 regelte schließlich die Verstaatlichung aller Bodenschätze und Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Transportunternehmen samt Versicherungen und Banken. (de)
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  • Die Enteignung in Rumänien 1945 durch das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 fand zum Ende des Zweiten Weltkriegs im späten Königreich Rumänien und der neugeschaffenen Volksrepublik Rumänien (1948–1965) statt und war ein im Wesentlichen gegen die deutschstämmige Bevölkerung gerichteter staatlicher Entzug des Eigentums der „Kollaborateure des Dritten Reiches“.Etwa 75 Prozent der rumäniendeutschen Bevölkerung lebten in ländlichen Gebieten, hiervon wurden rund 95 Prozent enteignet. Zudem sah das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 die Abschaffung des Großgrundbesitzes und dessen Zuteilung an besitzlose Bauern vor. Enteignet wurden Großbauern jedweder Ethnie, deren Landbesitz 50 Hektar überschritt. (de)
  • Die Enteignung in Rumänien 1945 durch das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 fand zum Ende des Zweiten Weltkriegs im späten Königreich Rumänien und der neugeschaffenen Volksrepublik Rumänien (1948–1965) statt und war ein im Wesentlichen gegen die deutschstämmige Bevölkerung gerichteter staatlicher Entzug des Eigentums der „Kollaborateure des Dritten Reiches“.Etwa 75 Prozent der rumäniendeutschen Bevölkerung lebten in ländlichen Gebieten, hiervon wurden rund 95 Prozent enteignet. Zudem sah das Bodenreformgesetz vom 23. März 1945 die Abschaffung des Großgrundbesitzes und dessen Zuteilung an besitzlose Bauern vor. Enteignet wurden Großbauern jedweder Ethnie, deren Landbesitz 50 Hektar überschritt. (de)
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  • Enteignung in Rumänien 1945 (de)
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