Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen – den sogenannten nicht verkammerten Berufen – übernehmen. Deren elektronische Berufsausweise sind für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich.

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  • Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen – den sogenannten nicht verkammerten Berufen – übernehmen. Deren elektronische Berufsausweise sind für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. (de)
  • Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen – den sogenannten nicht verkammerten Berufen – übernehmen. Deren elektronische Berufsausweise sind für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. (de)
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  • Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen – den sogenannten nicht verkammerten Berufen – übernehmen. Deren elektronische Berufsausweise sind für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. (de)
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  • Elektronisches Gesundheitsberuferegister (de)
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