Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des öffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und Ständerat die Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden Änderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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  • Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des öffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und Ständerat die Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden Änderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten. (de)
  • Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des öffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und Ständerat die Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden Änderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten. (de)
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  • Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des öffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und Ständerat die Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden Änderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten. (de)
  • Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des öffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und Ständerat die Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden Änderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten. (de)
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  • Eisenbahngesetz (Schweiz) (de)
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