Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit dem 1. Januar 1994 bestehende selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und wird von einem Präsidenten geleitet. Angegliedert an das EBA sind die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes und Eisenbahn-Cert, die für die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems zuständig ist.

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  • Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit dem 1. Januar 1994 bestehende selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und wird von einem Präsidenten geleitet. Angegliedert an das EBA sind die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes und Eisenbahn-Cert, die für die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems zuständig ist. (de)
  • Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit dem 1. Januar 1994 bestehende selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und wird von einem Präsidenten geleitet. Angegliedert an das EBA sind die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes und Eisenbahn-Cert, die für die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems zuständig ist. (de)
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  • Züge auf dem Abstellgleis. „Wir sind nicht die Bremser“
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