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- Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist eine Verordnung für den Bau und Betrieb regelspuriger Eisenbahnen in Deutschland. Innerhalb der Schieneninfrastruktur fielen unter der Betriebsordnung der EBO im Jahr 2013 eine Streckenlänge von 37.860 Kilometer. Die EBO gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Für Schmalspurbahnen gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Eisenbahnsignale unterliegen der Eisenbahn-Signalordnung. (de)
- Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist eine Verordnung für den Bau und Betrieb regelspuriger Eisenbahnen in Deutschland. Innerhalb der Schieneninfrastruktur fielen unter der Betriebsordnung der EBO im Jahr 2013 eine Streckenlänge von 37.860 Kilometer. Die EBO gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Für Schmalspurbahnen gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Eisenbahnsignale unterliegen der Eisenbahn-Signalordnung. (de)
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- Kommentar zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (de)
- Kommentar zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (de)
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- Klaus-Dieter Wittenberg, Horst-Peter Heinrichs, Walter Mittmann, Jürgen Mallikat
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prop-de:geltungsbereich
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- Bundesrepublik Deutschland
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- Art. 1 VO vom 10. Oktober 2016
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- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
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- Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist eine Verordnung für den Bau und Betrieb regelspuriger Eisenbahnen in Deutschland. Innerhalb der Schieneninfrastruktur fielen unter der Betriebsordnung der EBO im Jahr 2013 eine Streckenlänge von 37.860 Kilometer. Die EBO gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Für Schmalspurbahnen gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Eisenbahnsignale unterliegen der Eisenbahn-Signalordnung. (de)
- Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist eine Verordnung für den Bau und Betrieb regelspuriger Eisenbahnen in Deutschland. Innerhalb der Schieneninfrastruktur fielen unter der Betriebsordnung der EBO im Jahr 2013 eine Streckenlänge von 37.860 Kilometer. Die EBO gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Für Schmalspurbahnen gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) mit vergleichbarer Aufgabenstellung. Eisenbahnsignale unterliegen der Eisenbahn-Signalordnung. (de)
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- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (de)
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (de)
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