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- Der Einwohnerrat ist in vielen Gemeinden der Schweiz die oberste Gemeindebehörde (Legislative). Wo keine Gemeindeversammlung besteht, existiert in der Regel ein solcher Rat. Die Bezeichnung des Rates variiert stark: In einigen Kantonen, wie im Kanton Aargau, ist die Bezeichnung Einwohnerrat üblich. Im Kanton Zürich wird er normalerweise Gemeinderat oder Grosser Gemeinderat genannt. Im Kanton Bern heisst er in den grösseren Städten wie Bern Stadtrat, in kleineren Gemeinden hingegen ebenfalls Grosser Gemeinderat. Grosser Stadtrat heisst er beispielsweise in der Stadt Luzern, Generalrat in Freiburg und Gemeindeparlament in Weinfelden. (de)
- Der Einwohnerrat ist in vielen Gemeinden der Schweiz die oberste Gemeindebehörde (Legislative). Wo keine Gemeindeversammlung besteht, existiert in der Regel ein solcher Rat. Die Bezeichnung des Rates variiert stark: In einigen Kantonen, wie im Kanton Aargau, ist die Bezeichnung Einwohnerrat üblich. Im Kanton Zürich wird er normalerweise Gemeinderat oder Grosser Gemeinderat genannt. Im Kanton Bern heisst er in den grösseren Städten wie Bern Stadtrat, in kleineren Gemeinden hingegen ebenfalls Grosser Gemeinderat. Grosser Stadtrat heisst er beispielsweise in der Stadt Luzern, Generalrat in Freiburg und Gemeindeparlament in Weinfelden. (de)
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- Der Einwohnerrat ist in vielen Gemeinden der Schweiz die oberste Gemeindebehörde (Legislative). Wo keine Gemeindeversammlung besteht, existiert in der Regel ein solcher Rat. Die Bezeichnung des Rates variiert stark: In einigen Kantonen, wie im Kanton Aargau, ist die Bezeichnung Einwohnerrat üblich. Im Kanton Zürich wird er normalerweise Gemeinderat oder Grosser Gemeinderat genannt. Im Kanton Bern heisst er in den grösseren Städten wie Bern Stadtrat, in kleineren Gemeinden hingegen ebenfalls Grosser Gemeinderat. Grosser Stadtrat heisst er beispielsweise in der Stadt Luzern, Generalrat in Freiburg und Gemeindeparlament in Weinfelden. (de)
- Der Einwohnerrat ist in vielen Gemeinden der Schweiz die oberste Gemeindebehörde (Legislative). Wo keine Gemeindeversammlung besteht, existiert in der Regel ein solcher Rat. Die Bezeichnung des Rates variiert stark: In einigen Kantonen, wie im Kanton Aargau, ist die Bezeichnung Einwohnerrat üblich. Im Kanton Zürich wird er normalerweise Gemeinderat oder Grosser Gemeinderat genannt. Im Kanton Bern heisst er in den grösseren Städten wie Bern Stadtrat, in kleineren Gemeinden hingegen ebenfalls Grosser Gemeinderat. Grosser Stadtrat heisst er beispielsweise in der Stadt Luzern, Generalrat in Freiburg und Gemeindeparlament in Weinfelden. (de)
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- Einwohnerrat (de)
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