Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Einstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Nach § 5 SGB IV liegt Einstrahlung vor, wenn ein Beschäftigter im Inland bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, und die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Der Arbeitnehmer ist dann nicht in der deutschen Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig. (de)
- Einstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Nach § 5 SGB IV liegt Einstrahlung vor, wenn ein Beschäftigter im Inland bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, und die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Der Arbeitnehmer ist dann nicht in der deutschen Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig. (de)
|
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Einstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Nach § 5 SGB IV liegt Einstrahlung vor, wenn ein Beschäftigter im Inland bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, und die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Der Arbeitnehmer ist dann nicht in der deutschen Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig. (de)
- Einstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Nach § 5 SGB IV liegt Einstrahlung vor, wenn ein Beschäftigter im Inland bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, und die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Der Arbeitnehmer ist dann nicht in der deutschen Sozialversicherung sozialversicherungspflichtig. (de)
|
rdfs:label
|
- Einstrahlung (Sozialversicherung) (de)
- Einstrahlung (Sozialversicherung) (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageDisambiguates
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |