Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP), lateinisch Societas Unius Personae, ist eine in Planung befindliche Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

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  • Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP), lateinisch Societas Unius Personae, ist eine in Planung befindliche Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dieser Rechtsform will die EU mit einer eigenen Richtlinie (SUP-Richtlinie) die Gründung von europaweit agierenden, kostengünstigen, voll rechtsfähigen und handlungsfähigen Einpersonengesellschaften mit einem Mindeststammkapital von nur einem EURO und nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermöglichen und fördern (siehe auch: Europäische Integration). (de)
  • Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP), lateinisch Societas Unius Personae, ist eine in Planung befindliche Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dieser Rechtsform will die EU mit einer eigenen Richtlinie (SUP-Richtlinie) die Gründung von europaweit agierenden, kostengünstigen, voll rechtsfähigen und handlungsfähigen Einpersonengesellschaften mit einem Mindeststammkapital von nur einem EURO und nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermöglichen und fördern (siehe auch: Europäische Integration). (de)
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  • Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP), lateinisch Societas Unius Personae, ist eine in Planung befindliche Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (de)
  • Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP), lateinisch Societas Unius Personae, ist eine in Planung befindliche Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (de)
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  • Einpersonengesellschaft (Europäische Union) (de)
  • Einpersonengesellschaft (Europäische Union) (de)
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