Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige/gleichrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines bestimmten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf.

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  • Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige/gleichrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines bestimmten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf. (de)
  • Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige/gleichrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines bestimmten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf. (de)
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  • Einmalvalutierungserklärung (de)
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