Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Ergänzt werden sie um die Einkommensteuer-Hinweise. Die Einkommensteuer-Richtlinien sind kein Steuergesetz, sondern sie sollen sicherstellen, dass das Einkommensteuergesetz von den Finanzämtern einheitlich angewendet und ausgelegt wird. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten.

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  • Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Ergänzt werden sie um die Einkommensteuer-Hinweise. Die Einkommensteuer-Richtlinien sind kein Steuergesetz, sondern sie sollen sicherstellen, dass das Einkommensteuergesetz von den Finanzämtern einheitlich angewendet und ausgelegt wird. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten. Die Anweisungen können von einem Bundesorgan (dem BMF) an Organe der Länder (die Finanzämter) gerichtet werden, weil dies von Art. 108 Abs. 7 GG ausdrücklich zugelassen wird. Die aktuellen Einkommensteuer-Richtlinien wurden als Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts (Einkommensteuer-Richtlinien 2005 – EStR 2005) im BStBl. I Sondernummer 1/2005 veröffentlicht. In den Folgejahren wurden einzelne Abschnitte der Einkommensteuer-Richtlinien geändert, zuletzt am 18. Dezember 2008 (BStBl. I S. 1017). Diese konsolidierte Fassung, die alle Änderungen bis einschließlich 2008 enthält, wird als Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStR 2008) bezeichnet. Der Aufbau der Einkommensteuer-Richtlinien richtet sich seit 2005 nach dem Aufbau des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine einzelne Richtlinie wird dabei folgendermaßen abgekürzt: Nach dem Buchstaben R kommt die Zahl desjenigen Paragraphen des EStG, auf den sich diese Richtlinie bezieht; danach kommt ein Punkt und schließlich, sofern es zu diesem Paragraphen mehr als eine Richtlinie gibt, eine fortlaufende Nummer. Beispiel: R 34b.4 bezeichnet die vierte Richtlinie zu § 34b EStG. (de)
  • Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Ergänzt werden sie um die Einkommensteuer-Hinweise. Die Einkommensteuer-Richtlinien sind kein Steuergesetz, sondern sie sollen sicherstellen, dass das Einkommensteuergesetz von den Finanzämtern einheitlich angewendet und ausgelegt wird. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten. Die Anweisungen können von einem Bundesorgan (dem BMF) an Organe der Länder (die Finanzämter) gerichtet werden, weil dies von Art. 108 Abs. 7 GG ausdrücklich zugelassen wird. Die aktuellen Einkommensteuer-Richtlinien wurden als Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts (Einkommensteuer-Richtlinien 2005 – EStR 2005) im BStBl. I Sondernummer 1/2005 veröffentlicht. In den Folgejahren wurden einzelne Abschnitte der Einkommensteuer-Richtlinien geändert, zuletzt am 18. Dezember 2008 (BStBl. I S. 1017). Diese konsolidierte Fassung, die alle Änderungen bis einschließlich 2008 enthält, wird als Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStR 2008) bezeichnet. Der Aufbau der Einkommensteuer-Richtlinien richtet sich seit 2005 nach dem Aufbau des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine einzelne Richtlinie wird dabei folgendermaßen abgekürzt: Nach dem Buchstaben R kommt die Zahl desjenigen Paragraphen des EStG, auf den sich diese Richtlinie bezieht; danach kommt ein Punkt und schließlich, sofern es zu diesem Paragraphen mehr als eine Richtlinie gibt, eine fortlaufende Nummer. Beispiel: R 34b.4 bezeichnet die vierte Richtlinie zu § 34b EStG. (de)
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  • Einkommensteuer-Richtlinien 2005
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  • Einkommensteuer-Richtlinien 2008
prop-de:letzteänderung
  • Art. 1 EStÄR 2008
  • vom 18. Dezember 2008
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  • Art. 108 Abs. 7 GG
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  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
  • Anwendung des Einkommensteuerrechts
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  • Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Ergänzt werden sie um die Einkommensteuer-Hinweise. Die Einkommensteuer-Richtlinien sind kein Steuergesetz, sondern sie sollen sicherstellen, dass das Einkommensteuergesetz von den Finanzämtern einheitlich angewendet und ausgelegt wird. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten. (de)
  • Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Ergänzt werden sie um die Einkommensteuer-Hinweise. Die Einkommensteuer-Richtlinien sind kein Steuergesetz, sondern sie sollen sicherstellen, dass das Einkommensteuergesetz von den Finanzämtern einheitlich angewendet und ausgelegt wird. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten. (de)
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