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- Eine Einkaufsgemeinschaft ist eine Kooperationsform und somit ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen zum Zwecke der Erhöhung ihrer Wirtschaftlichkeit. Einkaufsgemeinschaften sind besonders im mittelständischen Einzelhandel verbreitet. Durch die Nachfragebündelung, zum Beispiel beim Energiebezug, erhalten die einzelnen Betriebe verbesserte Konditionen. Namentlich für die vielfältigen Formen von Einkaufsgemeinschaften im Handel werden in der Literatur auch andere Begriffe verwendet wie Integriertes Handelssystem, kooperierendes Handelssystem, Handelskooperation, kooperierende Gruppe, Verbundgruppe, Einkaufsvereinigung, Einkaufskontor, Einkaufsverband oder Einkaufsgenossenschaft. Je nach Zugehörigkeit der zusammenarbeitenden Unternehmen zu einer oder zwei Wirtschaftsstufen oder zu verschiedenen Branchen werden Einkaufsgemeinschaften in horizontale, vertikale und konglomerate Kooperationen unterschieden. Horizontale Einkaufsgemeinschaften verbinden z. B. ausschließlich Einzelhändler oder Großhändler untereinander. Verbindungen von Groß- und Einzelhändlern werden als vertikale Kooperationen bezeichnet. Ein Sonderfall liegt bei der horizontal konzipierten Einkaufsgenossenschaft von Einzelhändlern vor. Mit ihrem genossenschaftlichen Zusammenschluss entsteht ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb auf der Großhandelsstufe: die Genossenschaft oder die Genossenschaftszentrale. Entsprechendes gilt für Einkaufsgenossenschaften von Handwerkern, Gastronomen oder Freiberuflern. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind Einkaufsgemeinschaften durch zahlreiche Wettbewerbsbesonderheiten gekennzeichnet, z. B. durch die Gleichzeitigkeit von intra- und interorganisationalem Individual- und Gruppenwettbewerb. Daraus ergibt sich, dass Einkaufsgemeinschaften bei ihren Bedarfsdeckungsgeschäften wie jeder andere Marktteilnehmer nach den Gegebenheiten des Marktes und den Bestimmungen des Kartell- und Wettbewerbsrechtes zu richten haben. (de)
- Eine Einkaufsgemeinschaft ist eine Kooperationsform und somit ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen zum Zwecke der Erhöhung ihrer Wirtschaftlichkeit. Einkaufsgemeinschaften sind besonders im mittelständischen Einzelhandel verbreitet. Durch die Nachfragebündelung, zum Beispiel beim Energiebezug, erhalten die einzelnen Betriebe verbesserte Konditionen. Namentlich für die vielfältigen Formen von Einkaufsgemeinschaften im Handel werden in der Literatur auch andere Begriffe verwendet wie Integriertes Handelssystem, kooperierendes Handelssystem, Handelskooperation, kooperierende Gruppe, Verbundgruppe, Einkaufsvereinigung, Einkaufskontor, Einkaufsverband oder Einkaufsgenossenschaft. Je nach Zugehörigkeit der zusammenarbeitenden Unternehmen zu einer oder zwei Wirtschaftsstufen oder zu verschiedenen Branchen werden Einkaufsgemeinschaften in horizontale, vertikale und konglomerate Kooperationen unterschieden. Horizontale Einkaufsgemeinschaften verbinden z. B. ausschließlich Einzelhändler oder Großhändler untereinander. Verbindungen von Groß- und Einzelhändlern werden als vertikale Kooperationen bezeichnet. Ein Sonderfall liegt bei der horizontal konzipierten Einkaufsgenossenschaft von Einzelhändlern vor. Mit ihrem genossenschaftlichen Zusammenschluss entsteht ein gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb auf der Großhandelsstufe: die Genossenschaft oder die Genossenschaftszentrale. Entsprechendes gilt für Einkaufsgenossenschaften von Handwerkern, Gastronomen oder Freiberuflern. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind Einkaufsgemeinschaften durch zahlreiche Wettbewerbsbesonderheiten gekennzeichnet, z. B. durch die Gleichzeitigkeit von intra- und interorganisationalem Individual- und Gruppenwettbewerb. Daraus ergibt sich, dass Einkaufsgemeinschaften bei ihren Bedarfsdeckungsgeschäften wie jeder andere Marktteilnehmer nach den Gegebenheiten des Marktes und den Bestimmungen des Kartell- und Wettbewerbsrechtes zu richten haben. (de)
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