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- Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt:
* Im Namen des Volkes: Mehrzahl der deutschen Gerichte
* Im Namen des Deutschen Volkes: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Formulierung wird in der Praxis des Gerichts aber aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.
* Im Namen des Freistaats Bayern: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
* Im Namen des Reichs: Reichsgericht und Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich
* Im Namen des Rechts: deutsche Gerichte in der Besatzungszeit
* Im Namen der Republik: österreichische Gerichte
* Im Namen von Fürst und Volk: liechtensteinische Gerichte.
* Au nom du peuple français ("Im Namen des französischen Volkes"): französische Gerichte Urteile Schweizer Gerichte tragen in der Regel keine Eingangsformel. Zur Begrüßung zu Beginn eines Briefs (z. B. „Sehr geehrte …“) siehe Gruß#Schriftlich. (de)
- Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt:
* Im Namen des Volkes: Mehrzahl der deutschen Gerichte
* Im Namen des Deutschen Volkes: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Formulierung wird in der Praxis des Gerichts aber aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.
* Im Namen des Freistaats Bayern: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
* Im Namen des Reichs: Reichsgericht und Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich
* Im Namen des Rechts: deutsche Gerichte in der Besatzungszeit
* Im Namen der Republik: österreichische Gerichte
* Im Namen von Fürst und Volk: liechtensteinische Gerichte.
* Au nom du peuple français ("Im Namen des französischen Volkes"): französische Gerichte Urteile Schweizer Gerichte tragen in der Regel keine Eingangsformel. Zur Begrüßung zu Beginn eines Briefs (z. B. „Sehr geehrte …“) siehe Gruß#Schriftlich. (de)
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- Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt:
* Im Namen des Volkes: Mehrzahl der deutschen Gerichte
* Im Namen des Deutschen Volkes: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Formulierung wird in der Praxis des Gerichts aber aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.
* Im Namen des Freistaats Bayern: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
* Im Namen des Reichs: Reichsgericht und Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich
* Im Namen des Rechts: deutsche Gerichte in der Besatzungszeit
* Im Namen der Republik: österreichische Gerichte
* Im Namen von Fürst und Volk: liechtensteinische Gerichte.
* Au nom du peuple français ("Im Namen des französischen Volkes"): französische Gerichte (de)
- Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt:
* Im Namen des Volkes: Mehrzahl der deutschen Gerichte
* Im Namen des Deutschen Volkes: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Formulierung wird in der Praxis des Gerichts aber aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.
* Im Namen des Freistaats Bayern: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
* Im Namen des Reichs: Reichsgericht und Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich
* Im Namen des Rechts: deutsche Gerichte in der Besatzungszeit
* Im Namen der Republik: österreichische Gerichte
* Im Namen von Fürst und Volk: liechtensteinische Gerichte.
* Au nom du peuple français ("Im Namen des französischen Volkes"): französische Gerichte (de)
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- Eingangsformel (de)
- Eingangsformel (de)
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