Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 Euro. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

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  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 Euro. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. (de)
  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 Euro. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. (de)
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  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 Euro. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. (de)
  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 Euro. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. (de)
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  • Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland) (de)
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