Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und wird in der Regel jährlich durch eine Rechtsverordnung zum Anfang des Jahres geändert. In der Einfuhrliste sind alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren erfasst. Aus der Einfuhrliste lässt sich somit abschließend ermitteln für welche Waren aus welchen Herkunftsländern welche Beschränkungen bei der Einfuhr bestehen. (Einzige Ausnahme war bis zur letzten Änderung des AWG die generelle Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr durch Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern, die nun der Einfuhr durch Inländer gleichgestellt wurde.)

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  • Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und wird in der Regel jährlich durch eine Rechtsverordnung zum Anfang des Jahres geändert. In der Einfuhrliste sind alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren erfasst. Aus der Einfuhrliste lässt sich somit abschließend ermitteln für welche Waren aus welchen Herkunftsländern welche Beschränkungen bei der Einfuhr bestehen. (Einzige Ausnahme war bis zur letzten Änderung des AWG die generelle Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr durch Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern, die nun der Einfuhr durch Inländer gleichgestellt wurde.) (de)
  • Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und wird in der Regel jährlich durch eine Rechtsverordnung zum Anfang des Jahres geändert. In der Einfuhrliste sind alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren erfasst. Aus der Einfuhrliste lässt sich somit abschließend ermitteln für welche Waren aus welchen Herkunftsländern welche Beschränkungen bei der Einfuhr bestehen. (Einzige Ausnahme war bis zur letzten Änderung des AWG die generelle Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr durch Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern, die nun der Einfuhr durch Inländer gleichgestellt wurde.) (de)
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  • Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und wird in der Regel jährlich durch eine Rechtsverordnung zum Anfang des Jahres geändert. In der Einfuhrliste sind alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren erfasst. Aus der Einfuhrliste lässt sich somit abschließend ermitteln für welche Waren aus welchen Herkunftsländern welche Beschränkungen bei der Einfuhr bestehen. (Einzige Ausnahme war bis zur letzten Änderung des AWG die generelle Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr durch Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern, die nun der Einfuhr durch Inländer gleichgestellt wurde.) (de)
  • Die Einfuhrliste ist eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und wird in der Regel jährlich durch eine Rechtsverordnung zum Anfang des Jahres geändert. In der Einfuhrliste sind alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren erfasst. Aus der Einfuhrliste lässt sich somit abschließend ermitteln für welche Waren aus welchen Herkunftsländern welche Beschränkungen bei der Einfuhr bestehen. (Einzige Ausnahme war bis zur letzten Änderung des AWG die generelle Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr durch Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern, die nun der Einfuhr durch Inländer gleichgestellt wurde.) (de)
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  • Einfuhrliste (de)
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