Eine Einfuhrbewilligung (EB) ist das von einer Behörde erteilte Recht zur Einfuhr einer bestimmten Ware in ein Land. Einfuhrbewilligungen können für einzelne Einfuhren, zeitlich begrenzt oder generell erfolgen.

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  • Eine Einfuhrbewilligung (EB) ist das von einer Behörde erteilte Recht zur Einfuhr einer bestimmten Ware in ein Land. Einfuhrbewilligungen können für einzelne Einfuhren, zeitlich begrenzt oder generell erfolgen. (de)
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