Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitz­enden Eigentümers gegen den innehabenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht).

Property Value
dbo:abstract
  • Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitz­enden Eigentümers gegen den innehabenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht). Die wichtigste Voraussetzung zur Aktivlegitimation ist das Eigentum des Klägers. Aus diesem Grunde ist stets zu beachten, dass vor allem ein gutgläubiger Erwerb des Beklagten vom nichtberechtigten Dritten zu Verlust des Eigentums und somit zum Nichtbestehen einer Aktivlegitimation führen kann. (de)
  • Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitz­enden Eigentümers gegen den innehabenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht). Die wichtigste Voraussetzung zur Aktivlegitimation ist das Eigentum des Klägers. Aus diesem Grunde ist stets zu beachten, dass vor allem ein gutgläubiger Erwerb des Beklagten vom nichtberechtigten Dritten zu Verlust des Eigentums und somit zum Nichtbestehen einer Aktivlegitimation führen kann. (de)
dbo:wikiPageID
  • 229919 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 153485431 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitz­enden Eigentümers gegen den innehabenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht). (de)
  • Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitz­enden Eigentümers gegen den innehabenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht). (de)
rdfs:label
  • Eigentumsklage (de)
  • Eigentumsklage (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of