Die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist eine Richtlinie (EU) der Europäischen Union. Gegenstand der Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, über die Modalitäten der Unternehmensführung und den Aufsichtsrahmen. Die Richtlinie setzt die erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute von Basel III um und löst die Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) ab.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist eine Richtlinie (EU) der Europäischen Union. Gegenstand der Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, über die Modalitäten der Unternehmensführung und den Aufsichtsrahmen. Die Richtlinie setzt die erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute von Basel III um und löst die Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) ab. In Deutschland wird die Richtlinie 2013/36/EU vereinfachend auch als Eigenkapitalrichtlinie bezeichnet. International ist die Bezeichnung Capital Requirements Directive (CRD) üblich. Weil die Capital Requirements Directive die vierte ihrer Art ist, wird sie auch als CRD IV bezeichnet. (de)
  • Die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist eine Richtlinie (EU) der Europäischen Union. Gegenstand der Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, über die Modalitäten der Unternehmensführung und den Aufsichtsrahmen. Die Richtlinie setzt die erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute von Basel III um und löst die Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) ab. In Deutschland wird die Richtlinie 2013/36/EU vereinfachend auch als Eigenkapitalrichtlinie bezeichnet. International ist die Bezeichnung Capital Requirements Directive (CRD) üblich. Weil die Capital Requirements Directive die vierte ihrer Art ist, wird sie auch als CRD IV bezeichnet. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 5076236 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158041503 (xsd:integer)
prop-de:geltungsbereich
prop-de:nakurztitel
  • CRD IV
  • Eigenkapitalrichtlinie
prop-de:nummer
  • 2013 (xsd:integer)
prop-de:titel
  • Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG
prop-de:umgesetztdurch
  • CRD IV-Umsetzungsgesetz vom 28. August 2013
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist eine Richtlinie (EU) der Europäischen Union. Gegenstand der Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, über die Modalitäten der Unternehmensführung und den Aufsichtsrahmen. Die Richtlinie setzt die erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute von Basel III um und löst die Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) ab. (de)
  • Die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist eine Richtlinie (EU) der Europäischen Union. Gegenstand der Richtlinie ist die Koordinierung der Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, über die Modalitäten der Unternehmensführung und den Aufsichtsrahmen. Die Richtlinie setzt die erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute von Basel III um und löst die Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) ab. (de)
rdfs:label
  • Eigenkapitalrichtlinie (de)
  • Eigenkapitalrichtlinie (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of