Die eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP), über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wurde. Der Bundesrat und das Parlament empfahlen dem Souverän, die Initiative abzulehnen. In der Abstimmung am 28. Februar 2016 lehnte das Volk mit 58,9 Prozent Nein-Stimmen die Initiative ab.

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  • Die eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP), über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wurde. Die Initiative beabsichtigte eine wort- und sinngetreue Umsetzung der in der Volksabstimmung vom 28. November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative sowie eine Erweiterung der Delikte, die zu einer Ausschaffung führen. Nach Meinung der SVP erfüllt die vom Schweizer Parlament verabschiedete Umsetzungsvorlage die ursprünglichen Anforderungen der angenommenen Initiative nicht, insbesondere weil durch die vorgesehene Härtefallklausel ein Gericht in Einzelfällen auf eine Ausschaffung eines straffälligen Ausländers verzichten kann. Der Bundesrat und das Parlament empfahlen dem Souverän, die Initiative abzulehnen. In der Abstimmung am 28. Februar 2016 lehnte das Volk mit 58,9 Prozent Nein-Stimmen die Initiative ab. (de)
  • Die eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP), über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wurde. Die Initiative beabsichtigte eine wort- und sinngetreue Umsetzung der in der Volksabstimmung vom 28. November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative sowie eine Erweiterung der Delikte, die zu einer Ausschaffung führen. Nach Meinung der SVP erfüllt die vom Schweizer Parlament verabschiedete Umsetzungsvorlage die ursprünglichen Anforderungen der angenommenen Initiative nicht, insbesondere weil durch die vorgesehene Härtefallklausel ein Gericht in Einzelfällen auf eine Ausschaffung eines straffälligen Ausländers verzichten kann. Der Bundesrat und das Parlament empfahlen dem Souverän, die Initiative abzulehnen. In der Abstimmung am 28. Februar 2016 lehnte das Volk mit 58,9 Prozent Nein-Stimmen die Initiative ab. (de)
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  • Eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» (de)
  • Eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» (de)
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